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BERLIN
Textausschnitte bleiben kostenlos
Leistungsschutzrecht im Internet       -  Der Weg für eine Abstimmung im Bundestag über das umstrittene Leistungsschutzrecht für Verlage im Internet ist frei. Der Rechtsausschuss hat einem entschärften Entwurf zugestimmt. Symbolfoto: Jens Büttner
| Der Weg für eine Abstimmung im Bundestag über das umstrittene Leistungsschutzrecht für Verlage im Internet ist frei. Der Rechtsausschuss hat einem entschärften Entwurf zugestimmt. Symbolfoto: Jens Büttner
Redaktion
 |  aktualisiert: 19.10.2020 09:35 Uhr

Reicht der lange Arm von Google schon bis in die deutsche Politik? In der Auseinandersetzung mit den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen haben Union und FDP den Betreibern von Suchmaschinen im Internet jetzt eine Hintertür geöffnet: Für ihre Nachrichtenschnipsel können Dienste wie „Google News“ auch künftig kleine Textausschnitte aus Zeitungsartikeln verwenden, ohne dafür bezahlen zu müssen. Ab wann die Übernahme eines Beitrages kostenpflichtig ist, müssen im Einzelfall die Gerichte entscheiden.

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