Wenige Tage vor der Bundestagswahl spitzt sich der Streit um den Mindestlohn noch einmal zu. Die gestern vom Kabinett fixierten Stundensätze für die 11 400 Steinmetze und Steinbildhauer in Deutschland seien im Ergebnis zwar gut, betonte der Schattenminister der SPD, Klaus Wiesehügel, gegenüber dieser Zeitung. Allerdings habe die Koalition die Entscheidung bewusst hinausgezögert, um sich in der Endphase des Wahlkampfes als Hüterin des tariflichen Mindestlohns aufspielen zu können. Auch eine vergleichbare Regelung bei der Zeitarbeit „würde es nach dem Willen von Frau von der Leyen gar nicht geben, wenn die SPD sie nicht gegen die CDU im Vermittlungsausschuss durchgesetzt hätte“.
Ab 1. Oktober gelten für alle Beschäftigten im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Mindestlöhne von elf Euro pro Stunde in den alten und 10,13 Euro in den neuen Bundesländern. Damit sind nach Angaben des Sozialministeriums insgesamt vier Millionen Menschen in zwölf Branchen vor Lohndumping geschützt. Die SPD dagegen moniert, dass in Deutschland noch immer 6,8 Millionen Männer und Frauen für Stundenlöhne von 8,50 Euro und weniger arbeiten. Sie will im Falle eines Wahlsieges einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einführen.
Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) erteilte diesen Plänen am Mittwoch erneut eine Absage. Die Tarifpartner bräuchten keine Vorgaben der Politik, um auf vernünftige Lohnhöhen zu kommen, betonte sie. Aufgabe der Politik sei es alleine, in Branchen wie bei den Steinmetzen einen von Arbeitgebern und Gewerkschaften bereits ausgehandelten Mindestlohn für allgemein verbindlich zu erklären. Das heißt: Er gilt dann nicht nur für tarifgebundene Betriebe, sondern für die komplette Branche. Auch Beschäftigte ausländischer Unternehmen, die in der Bundesrepublik arbeiten, haben in diesen Wirtschaftszweigen Anspruch auf den Mindestlohn.
Autonomie der Tarifpartner
„Unser Modell funktioniert“, betonte auch der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel. „Es differenziert nach Branchen, ist dezentral angelegt und steht im Einklang mit der bewährten deutschen Tarifautonomie.“ Die Höhe von Mindestlöhnen sollte auch in Zukunft von den Tarifpartnern beschlossen werden – und nicht von Parteitagsfunktionären oder einer Zentralkommission. Nach Auskunft des CSU-Sozialexperten Ulrich Lange streben auch die Friseure und die Fleischwirtschaft verbindliche Mindestlöhne für ihre Branchen an.
Für Bauarbeiter und Gebäudereiniger wird der tarifliche Mindestlohn zum 1. Januar angehoben. Danach darf am Bau kein Beschäftigter weniger als 11,10 Euro (West) beziehungsweise 10,50 Euro (Ost) verdienen. Im Gebäudereinigerhandwerk steigen die Mindestlöhne auf 9,31 Euro in den alten und 7,96 Euro in den neuen Bundesländern. Beide Branchen zusammen beschäftigen knapp 900 000 Menschen.