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PARIS
Strauss-Kahn zwischen zwei Prozessen
Von unserer Korrespondentin Birgit Holzer
 |  aktualisiert: 11.12.2012 19:34 Uhr

„Was wirklich in der Suite 2806 im New Yorker Sofitel-Hotel zwischen Dominique Strauss-Kahn und Nafissatou Diallo vorgefallen ist, werden wir nie erfahren.“ Bedauern klingt mit bei dieser Reaktion der französischen Radio- und Fernsehsprecher auf die außergerichtliche Einigung zwischen dem früheren Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Hotelangestellten am Montag, die der Sexaffäre ein Ende setzte.

Zumindest ein juristisches; denn spekuliert wird nicht nur über die Höhe der Summe, die Strauss-Kahn der 33-jährigen Frau aus Guinea gezahlt hat, damit diese die Zivilklage fallen ließ. Sondern auch weiterhin über die Ereignisse an jenem 14. Mai 2011. Mit einem Prozess wird dem 63-Jährigen ein Aufrollen intimster Details erspart, zugleich bleiben Zweifel an seiner Unschuld.

Erwiesen ist nur, dass Strauss-Kahn und Diallo einen kurzen sexuellen Kontakt hatten. Nach der Gerichtsanhörung erklärte Diallo nun, sie danke „allen auf der Welt, die mich unterstützt haben“. Ihrem Anwalt zufolge gab es auch ein Übereinkommen mit der Zeitung „New York Post“, die sie verklagt hatte wegen der Behauptung, sie habe sich mehrmals prostituiert.

Mit der Einigung ist auch Strauss-Kahns Klage wegen Verleumdung gegen sie fallen gelassen. Er selbst war nicht erschienen, ließ aber über seine Anwälte mitteilen, er sei erleichtert, dass eine Lösung gefunden worden sei.

Der Skandal in New York brachte eine Lawine an alten Vorwürfen gegen „DSK“ ins Rollen, dessen sexuelle Ausschweifungen als mehr oder weniger offenes Geheimnis gegolten hatten. In Frankreich erwartete ihn die nächste Klage der Autorin Tristane Banon wegen versuchter Vergewaltigung im Februar 2003. Ein Gericht erkannte zwar eine „sexuelle Aggression“ an, diese war aber bereits verjährt. Es folgten Ermittlungen wegen bandenmäßiger Zuhälterei unter anderem gegen Strauss-Kahn, weil er regelmäßig an Sex-Partys teilgenommen hat. Er bestreitet, dass er wusste, dass es sich bei den anwesenden Frauen um Prostituierte handelte. Am 19. Dezember wird ein französisches Gericht entscheiden, ob Anklage erhoben wird.

 
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