Steuerbetrüger in Deutschland haben nur noch wenige Monate Zeit, ihre Vergehen beim Fiskus ohne saftige Strafzahlungen offenzulegen. Die Länder-Finanzminister beschlossen am Freitag in Stralsund, an der umstrittenen strafbefreienden Selbstanzeige festzuhalten. Doch sollen die steuerrechtlichen Strafzuschläge auf die durch illegale Auslandskonten verursachten Steuerschulden vom 1. Januar 2015 an spürbar erhöht werden.
Es ergehe die Aufforderung an Steuerhinterzieher, „jetzt reinen Tisch zu machen und fortan die Steuern ehrlich zu erklären“, sagte Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) zum Abschluss der zweitägigen Beratungen. Er ist derzeit Vorsitzender der regelmäßig tagenden Finanzministerkonferenz.
Die Botschaft gehe an jene, die glaubten, das hohe Niveau an staatlichen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, aber schnell den Koffer packten und das Land verließen, wenn es darum gehe, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Die Folgen müssten die ehrlichen Steuerzahler tragen.
Künftig sollen ab einer hinterzogenen Summe von 25 000 Euro 10 Prozent Strafzuschlag erhoben werden. Von 100 000 Euro an werden 15 Prozent und ab einer Million Euro 20 Prozent Extraabgaben an den Staat fällig. Bisher wird generell erst ab 50 000 Euro ein Zuschlag von 5 Prozent erhoben. Dies entspreche einem Vermögen von rund 10 Millionen Euro, das im Ausland liege, betonte Walter-Borjans.
Die Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung soll auf zehn Jahre verdoppelt werden. Fällig wird ein Hinterziehungszins von sechs Prozent pro Jahr. Selbstanzeigen und eine vollständige Offenlegung der Konten sind Voraussetzung, dass der Staat von strafrechtlichen Verfahren absieht.
Laut Walter-Borjans nahm die Zahl der Selbstanzeigen explosionsartig zu. Beim größten Teil habe es sich um Summen von unter 25 000 Euro gehandelt, die auch künftig ohne Strafzahlung bleiben sollen. Es sei eindeutig erkennbar, dass der Ankauf von Daten-CDs die Bereitschaft zur Selbstanzeige zunehmen ließ. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble trage das Ergebnis seiner Länderkollegen mit, sagte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Johannes Geismann. Bis zur Sommerpause solle ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, damit die Änderungen zum 1. Januar 2015 in Kraft treten können.