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Standpunkt: Luft ins juristische Vakuum bringen
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 10.02.2017 03:54 Uhr

Dieser Fall ist zu Ende, aber nicht gelöst. Zwar erweckt die Ankündigung, dass nun auch das zweite kirchenrechtliche Verfahren abgeschlossen ist, auf den ersten Blick den Eindruck, dass es nun ein eindeutiges Ergebnis gibt im Sinne von: Der Beschuldigte ist unschuldig, die Beschuldigerin hat Unrecht. Doch so einfach ist es nicht.

Viele Monate hat der Missbrauchsbeauftragte der Diözese Würzburg versucht, Licht ins Dunkel zu bringen. Professor Klaus Laubenthal hat Indizien gefunden, die für einen Missbrauch sprechen. Die katholische Kirche, in deren Auftrag er den Fall untersucht hat, ist seiner Argumentation nicht gefolgt. Zudem hat sich durch die Verjährung ein juristisches Vakuum ergeben. Sie stellt ein Strafverfolgungshindernis dar. Der Fall kann deshalb niemals mehr vor einem deutschen Strafgericht zur Feststellung von Schuld oder Unschuld verhandelt werden.

Das sind die Schranken, vor denen auch der Missbrauchsbeauftragte steht. Denn er kennt als Doktor sowohl des weltlichen wie kirchlichen Rechts auch die kirchenrechtliche Seite. Als Strafrechtsprofessor und Richter am Oberlandesgericht ist er eher in der weltlichen Justiz zu Hause. Beide Rechtssysteme haben nur geringe Schnittmengen.

Und nun stellt Professor Laubenthal fest, dass nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen die Hinweise keine hinreichenden Anhaltspunkte ergeben hätten, dass ein weiterer Missbrauchsvorwurf vorliegt. – Das ist eine Pattsituation und unbefriedigend für den Beschuldigten wie für die Frau, die den Vorwurf gegen ihn erhebt.

Es gibt jedoch durchaus noch eine Möglichkeit, Luft in das juristische Vakuum zu bringen. Der beschuldigte Geistliche könnte sich gegen die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen wehren.

Er hat ja laut Aussage des Bischofs dessen volles Vertrauen. Er hält wieder selbst Messen und ist bei außergewöhnlichen Ereignissen in des Bischofs Nähe. Das ist doch eine gute Ausgangslage für einen Versuch, sich nicht ausschließlich über innerkirchliche Gremien zu rehabilitieren.

Dazu müsste der Beschuldigte zivilrechtlich gegen die Frau, die ihn des sexuellen Missbrauchs beschuldigt, vorgehen. Denn wenn er sich sicher ist, dass die Vorwürfe gegen ihn haltlos sind, dann könnte er Alexandra W. auf Unterlassung, Verleumdung und Schadenersatz verklagen.

Dann würde der Fall doch noch vor ein staatliches Gericht kommen, zwar kein Strafgericht, aber vor eine Institution, die allgemeingültig Recht sprechen kann.

 
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