Die Innen- und Rechtsexperten von CDU und CSU jubilieren. Sie sind am Ziel, haben erreicht, was sie schon immer wollten. Jahrelang drängten sie auf die Einführung der Vorratsdatenspeicherung, bei jeder passenden (und unpassenden) Gelegenheit forderten sie lautstark die Speicherung aller Verbindungsdaten, um damit Kriminellen und Terroristen das Handwerk zu legen. Doch ein erster Anlauf scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht, einen zweiten Anlauf ließ der Wunsch-Koalitionspartner FDP erst gar nicht mehr zu.
Doch nun geht mit den Sozialdemokraten, was mit den Liberalen nicht möglich war. Obwohl es noch immer keine einheitliche europäische Regelung gibt – die EU-Richtlinie aus dem Jahre 2006 erklärte der Europäische Gerichtshof 2014 als nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und als nicht verhältnismäßig –, einigten sich Union und SPD auf die Einführung einer Speicherfrist von Verbindungsdaten. Das kommt insofern nicht überraschend, als SPD-Chef Sigmar Gabriel kurz vor Ostern quasi im Alleingang eine Kehrtwende um 180 Grad vorgenommen und Justizminister Heiko Maas angewiesen hatte, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten.
Die Motive für das Einknicken der SPD liegen auf der Hand. Sigmar Gabriel will Ruhe in der Innen- und Sicherheitspolitik. Erst recht fürchtet er den Vorwurf, der Polizei ein wichtiges Instrument bei der Terrorbekämpfung vorenthalten zu haben, zumal auch die eigenen Innenminister der Länder schon seit längerem auf die Einführung einer Speicherfrist drängen.
Politisch kommt mit diesem Gesetzentwurf das jahrelange Gezerre um die Vorratsdatenspeicherung zu einem vorläufigen Ende. Ob Deutschland dadurch allerdings wirklich sicherer wird, steht auf einem anderen Blatt.