Nur wer säen darf, kann auch ernten. Um nicht weniger als diese Machtposition geht es im Streit zwischen privaten Gärtnern und Agrarkonzernen mit der Europäischen Kommission.
Dabei dreht sich zwar alles um Saatgut, um neue und alte Sorten, um seltene, biologisch angebaute und großflächig geerntete Produkte. Aber eben immer auch um das grundsätzliche Bekenntnis Brüssels, der kleinbäuerlichen Landwirtschaft die gleichen Möglichkeiten einzuräumen wie den großen Herstellern. Dabei soll niemand so tun, als sei die Zulassung von Saatgut eine neue Erfindung der EU. In allen Mitgliedsstaaten gibt es Einrichtungen wie das deutsche Bundessortenamt in Hannover, das bereits seit 1953 Pflanzen zulässt, bevor sie ausgesät werden dürfen.
Bei aller akribischen Ausrottung von Schwachstellen, die Lebensmittelskandale in der Vergangenheit möglich gemacht haben, wird die EU nur eine Verordnung beschließen dürfen, die auch künftig Vielfalt möglich macht. Es ist in Ordnung, die Anforderungen, die bei der Registrierung und Zertifizierung angewendet werden, zu harmonisieren.
Das Saatgut selbst darf nicht vereinheitlicht werden. Gerade weil die regionale Vielfalt ein Reichtum ist, ohne die auf unseren Tellern nichts als regulierte Monotonie herrschen würde. Und das kann niemand wollen.