Auch wenn die Konsequenzen einer Ratifizierung nicht so dramatisch geworden wären, wie es die Gegner befürchtet hatten – ACTA hätte ein falsches Signal in die Welt gesendet. Aus vielerlei Gründen.
Ein zentraler Grund, warum ACTA niemals in Kraft treten darf, ist die darin zumindest hypothetisch formulierte Möglichkeit eines großen Lauschangriffs. In einer Fußnote deutet das Handelsabkommen an, dass auch Internetprovider für Urheberrechtsverletzungen in Haftung genommen werden könnten. Dies aber würde bedeuten, dass etwa die Telekom oder andere Provider dafür Sorge tragen müssten, dass niemand illegal Filme, Musik oder Bücher herunterlädt.
Andernfalls drohten Schadensersatzansprüche in ungeahnter Höhe. Zur Vermeidung solcher Ansprüche müsste der Provider jeglichen Datenstrom in seinem Netz überwachen, E-Mails, Webseitenaufrufe, Downloads – nicht etwa um einen terroristischen Anschlag zu vereiteln, sondern um zu prüfen, ob jemand ein Lied aus dem Netz zieht. Das wäre vollkommen absurd und demokratischer Staaten unwürdig. Es ist auch das Verdienst jener Menschen, die unter anderem in Würzburg gegen ACTA auf die Straße gegangen sind, dass die Parlamentarier Europas jetzt umdenken. Das ist ein gutes Signal für die Demokratie.
Text Acta-Abkommen
EU-Parlament zu Acta (auf Englisch)
EU-Kommission zu Acta
EU-Handelskommissar De Gucht am Tag vor der Abstimmung vor dem Handelsausschuss (auf Englisch)