Rückschlag für Spaniens Regierung: Spaniens Oberster Gerichtshof hat die für 10. Juni geplante Umbettung der Überreste des Diktators Francisco Franco vorerst gestoppt. Damit gaben die Richter einem Antrag auf einstweilige Verfügung von Francos Familie statt, die die Exhumierung des 1975 verstorbenen Gewaltherrschers als illegal bezeichnet. So liegt der Plan der Regierung, Francos Leichnam aus einem viel besuchten Mausoleum in der Nähe Madrids an einen öffentlich unzugänglichen Ort zu bringen, nun solange auf Eis, bis über die Klage endgültig entschieden ist.
Die bereits seit Monaten geplante Exhumierung hatte sich wegen der Einsprüche der Familie immer wieder verzögert. Die Angehörigen wollen einer Umbettung nur zustimmen, wenn Francos Sarg in Madrids Kathedrale beigesetzt wird. Dort besitzt die Familie eine Grabstätte, in der Francos Tochter beerdigt ist.
Spaniens sozialistischer Regierungschef Pedro Sánchez lehnt den Umzug in die prominenteste Kirche Madrids jedoch ab. Vor allem, weil dieses Gotteshaus dann, ähnlich wie es bisher mit dem Franco-Mausoleum im sogenannten Tal der Gefallenen der Fall war, ein neuer Wallfahrtsort für Franco-Anhänger und Rechtsradikale werden könnte.
Spaniens Regierung will die sterblichen Überreste Francos auf einem kleinen Waldfriedhof in der Nähe des Dorfs El Pardo überführen, wo bereits vor 30 Jahren Francos Ehefrau Carmen in einem öffentlich nicht zugänglichen Grabtempel beigesetzt wurde. In El Pardo, das sich etwa 20 Kilometer nördlich Madrids befindet, hatte Franco früher seine Residenz.
Seit 1975 liegen Francos Gebeine unter einer tonnenschweren Granitplatte in einer Bergbasilika im Tal der Gefallenen. Hunderttausende Menschen, darunter viele Rechtsextreme, aber auch Touristen, besuchen jedes Jahr dieses Mausoleum.