In dem streng christlichen Umfeld, in dem Bastian Melcher aufwuchs, galt, „dass Homosexualität von Gott nicht gewollt ist“. So hat sich der heute 30-Jährige acht Jahre lang durch verschiedene „Therapien“ gequält, mit denen seine Liebe zu Männern „geheilt“ werden sollte. Doch die Gespräche in einer Art kirchlicher „Selbsthilfegruppe“, die Gebete und auch eine vermeintliche „Dämonenaustreibung“ hatten nur zur Folge, dass Bastian Melcher in Depressionen fiel, sich selbst verletzte und Selbstmordversuche unternahm.
Was Bastian Melcher, der seine Geschichte immer wieder in den Medien erzählt hat und sich heute offen zu seiner Homosexualität bekennt, erlebt hat, soll sich nicht wiederholen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die sogenannten Konversionstherapien zur „Umpolung“ von Homosexuellen schnell verbieten. „Konversionstherapien machen krank und sind nicht gesund“, sagte Spahn am Dienstag in Berlin. Im Frühjahr hatte er eine Expertenkommission eingesetzt, die fachlich von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld begleitet wird. Die Stiftung, die sich für die Rechte Homosexueller einsetzt, geht von Tausenden Fällen pro Jahr in Deutschland aus, in denen versucht werde, homosexuelle Menschen durch dubiose Methoden umzuerziehen.
Bis hin zum Exorzismus
Fragwürdige Therapieversuche kämen aus dem familiären Umfeld ebenso wie von Coaches oder Therapeuten. Die Bandbreite der Maßnahmen reiche von Gesprächskreisen über Gebete bis hin zu Exorzismus. Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass ein Verbot solcher Maßnahmen medizinisch geboten sei. Jens Spahn sagte, es brauche ein starkes Signal des Staates, um Homosexuelle vor Pathologisierung, Diskriminierung, Stigmatisierung und Leid zu schützen. Größeren politischen Widerstand gegen sein Vorhaben braucht Spahn nicht zu befürchten. Die Grünen hatten bereits im März einen Gesetzentwurf zum Verbot der Konversionstherapien vorgelegt. Zustimmung kommt zudem aus SPD und FDP. Auch der Bundesrat hatte die Regierung aufgefordert, Maßnahmen gegen die „Umpolungsversuche“ zu ergreifen. Jens Spahn versprach, noch in diesem Jahr einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Das Strafrecht solle so geändert werden, dass gegen Anbieter der Therapien Geldbußen verhängt werden können, zudem sollen berufsrechtliche Maßnahmen gegen Mediziner möglich sein. Über das Sozialrecht solle ausgeschlossen werden, dass die Krankenkassen für Konversionstherapien bezahlen.
Der Rechtsexperte Martin Burgi hält ein solches Verbot für verfassungsrechtlich möglich. Die damit verbundene Stärkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung überwiege einen möglichen Eingriff in die Berufsfreiheit von Therapeuten. Der Lesben- und Schwulenverband lobte die Ankündigung eines Verbots der Konversionstherapien zur „Umpolung“ von Homosexuellen durch den Bundesgesundheitsminister als überfälligen Schritt.
Umfassende Ächtung gefordert
Verbandssprecher Markus Ulrich sagte: „Die beiden vorgestellten Gutachten zeigen die gesundheitsschädlichen Auswirkungen, die diskriminierenden Effekte und die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten, die die Notwendigkeit eines gesetzlichen Verbots verdeutlichen.“ Ulrich fügte hinzu: „Wir fordern eine umfassende Ächtung dieser Angebote – insbesondere junge Lesben, Schwule, bisexuelle und transgeschlechtliche Menschen brauchen diesen Schutz.“