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PARIS
So will Macron den Arbeitsmarkt verbessern
FRANCE-ICOAST-DIPLOMACY       -  Die Arbeitsmarktreform wird die erste große Bewährungsprobe für den französischen Präsidenten. Die Gewerkschaften laufen Sturm und kündigen Proteste an.
Foto: Kamil Zihnioglu, afp | Die Arbeitsmarktreform wird die erste große Bewährungsprobe für den französischen Präsidenten. Die Gewerkschaften laufen Sturm und kündigen Proteste an.
Birgit Holzer
 |  aktualisiert: 10.09.2017 03:01 Uhr

Sie soll Emmanuel Macrons erster großer Streich werden, eine der wichtigsten Etappen des Präsidenten für die von ihm versprochene „tiefgreifende Umwandlung“ des Landes: die Arbeitsmarktreform, durch die Unternehmen größeren Handlungsspielraum erhalten, damit sie dauerhaft mehr Jobs schaffen. Seine Vorstellungen davon standen bereits im Zentrum seines Wahlprogramms, um Frankreichs Wirtschaft zu stärken und, wie Macron sagte, „die Schlacht gegen die Massenarbeitslosigkeit zu gewinnen“. Diese liegt bei knapp zehn Prozent.

Nachdem über Monate hinweg mit den Sozialpartnern über Details verhandelt wurde, stellten der französische Regierungschef Édouard Philippe und Arbeitsministerin Muriel Pénicaud die Maßnahmen vor, die die Regierung bis Ende September in Form von Verordnungen erlassen wird. Das Parlament nimmt keinen Einfluss auf die Inhalte; es hat lediglich das Prinzip abgesegnet, dass die Regierung die Dekrete erlassen darf, die dann unmittelbar in Kraft treten. Dies beschleunigt das Prozedere deutlich.

Was Premier Philippe als „ehrgeizige, ausgewogene und gerechte Reform zur Stärkung der Sozialpartnerschaft“ lobte, besteht aus 36 Punkten. Unter anderem müssen in kleinen Betrieben mit elf bis 20 Angestellten, wo es oft keinen Gewerkschaftsvertreter gibt, nicht mehr automatisch Branchenvereinbarungen gelten.

Künftig kann dort die Belegschaft über Fragen wie Arbeitszeit und Bezahlung bei schwacher Auftragslage abstimmen oder direkt mit der Unternehmensführung verhandeln. In Betrieben mit 20 bis 50 Mitarbeitern genügt ein gewählter Arbeitnehmervertreter, auch ohne gewerkschaftliches Mandat. Die Regierung möchte so vor allem den kleinen und mittelständischen Betrieben mehr Flexibilität geben, die mitunter am lautesten über das starre französische Arbeitsrecht klagen. Darüber hinaus werden drei bisher getrennte Gremien der Arbeitnehmervertretung zusammengelegt.

Entschädigungszahlungen, die Arbeitsrichter bei missbräuchlicher Kündigung bestimmen können, werden künftig gedeckelt auf höchstens 20 Monatsgehälter bei 30 Jahren Betriebszugehörigkeit; auch sinkt die Frist, Klage einzureichen, von 24 auf zwölf Monate. „Die Unsicherheit im Fall einer potenziellen Vertragsauflösung stellt eine Bremse für Einstellungen dar“, sagte Arbeitsministerin Pénicaud. Als Kompensation steigt die Untergrenze für Abfindungen um 25 Prozent.

Ob ein Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen entlassen darf, wird künftig anders bemessen. Handelt es sich um einen international agierenden Konzern, gilt nicht mehr die globale Situation in allen Ländern, sondern nur noch jene der französischen Filialen. Die Gewerkschaften fürchten dabei die Möglichkeit zum Missbrauch, indem betroffene Unternehmen ihre Lage in Frankreich schwärzer darstellen könnten, als sie ist, um Beschäftigte leichter loszuwerden.

In ihren ersten Reaktionen zeigten sich die Arbeitnehmervertreter überwiegend alarmiert. „Alles, was wir befürchteten, hat sich bestätigt. Das ist das Ende des Arbeitsvertrags“, bedauerte der Chef der linksstehenden Gewerkschaft CGT, Philippe Martinez, die zum gesammelten Protest am 12. September aufruft. Auch Laurent Berger, Kopf der reformorientierten Gewerkschaft CFDT, die jüngste Liberalisierungsreformen mittrug, reagierte enttäuscht: Wenige seiner Vorschläge für mehr Sozialpartnerschaft und gemeinschaftliche Entscheidungsfindungen in Betrieben seien berücksichtigt worden. „Die Regierung hat eine Gelegenheit verpasst.“ Zum Protest rief er dennoch nicht auf.

Die radikale Linke „Das unbeugsame Frankreich“ organisiert wiederum einen Aktionstag am 23. September – doch bereits einen Tag vorher soll die Reform durch den Ministerrat gehen und offiziell verkündet werden.

 
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