Die SPD rückt nach links. Das Präsidium der Partei hat sich am Montag dafür ausgesprochen, dass die Vermögensteuer wieder eingeführt werden soll. Der kommissarische Parteichef Thorsten Schäfer-Gümpel stellte die Eckpunkte in einer Telefonschalte vor. Die wichtigsten Punkte des Konzepts im Überblick
Die SPD will nur die Reichsten der Reichen belangen. Schäfer-Gümpel sprach von „Multimillionären und Milliardären“. Ihr Vermögen soll pro Jahr mit 1 Prozent herangezogen werden, in der absoluten Spitzengruppe sogar mit 1,5 Prozent. Besteuert werden sollen sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen, also Unternehmen. Wie viele das sind, geht aus den Eckpunkten nicht hervor.
Grundstücke, Immobilien, Unternehmen, Ansprüche aus Versicherungen, Wertpapiere, Bankguthaben, Bargeld, Schmuck, Münzen, Edelsteine und Kunst.
Grundsätzlich ja. Sowohl die Firma muss Vermögensteuer zahlen als auch der Unternehmer, dem sie gehört. Damit die Last nicht zu groß wird, will die SPD eine Doppelbesteuerung vermeiden. Entweder soll dann jeweils nur der halbe Betrag angesetzt werden oder das Betriebsvermögen ausschließlich bei den Eigentümern zu versteuern.
Die SPD will die Einnahmen damit pro Jahr um 10 Milliarden Euro steigern. Das Geld würde vollständig an die Länder gehen. Damit soll der Investitionsstau in den Städten und Gemeinden bei Schulen, Straßen und Schwimmbädern abgebaut werden. Die staatseigene KfW-Bank beziffert den Rückstand auf 160 Milliarden Euro.
Nein. Die SPD will mit hohen Freibeträgen arbeiten. „Um das Problem, dass Oma ihr klein Häuschen betroffen ist, gar nicht erst entsteht“, erklärte Schäfer-Gümpel. Wie groß die Freibeträge genau ausfallen sollen, wollte er nicht sagen, um einer „Denunziation“ durch die Union zu entgehen. Er verweis aber auf einen SPD-Entwurf aus dem Jahr 2013, der als „Blaupause“ gedient habe. Seinerzeit veranschlagten die Genossen dafür 2 Millionen Euro für Einzelpersonen und vier Millionen Euro für Ehepaare.
Ja. „Bei Betriebsvermögen sind zur Vermeidung einer Substanzbesteuerung Verschonungsregelungen vorzusehen“, heißt es in den Eckpunkten. Sie sollen sich nach dem Willen der SPD an den Privilegien für Firmen bei der Erbschaftsteuer orientieren. Sie sollen aber nicht „so großzügig“ ausfallen, wie der Parteichef erklärte. Das Problem daran ist, dass zahlreiche Verfassungsjuristen die weitgehende Befreiung von Unternehmern von der Erbschaftsteuer für grundgesetzwidrig halten.
Die Stiftung der Familienunternehmen bringt folgendes Beispiel: Bei einem Firmengewinn von 1 Million Euro vor Steuern setzten die Finanzämter häufig ein vereinfachtes Verfahren an, um den Wert des Unternehmens zu bestimmen. Der jährliche Gewinn wird dafür mit dem Faktor 10 multipliziert. Bei einer Vermögensteuer von 1 Prozent wären 100.000 Euro fällig.
Wahrscheinlich. Deutschland steuert auf einen Abschwung zu. Die Steuern während einer Rezession zu erhöhen, würde die Konjunktur strangulieren. Der SPD weiß, dass die Union der Wiedereinführung der Steuer niemals mittragen würde. Ihr geht es um die Schärfung ihrs linken Profils und um einen Stopp ihrer Talfahrt, wie Schäfer-Gümpel freimütig einräumte. „Natürlich spielen Wahlen immer eine Rolle.“