Der Fall Hoeneß bringt die Politik zum Handeln. Die Finanzminister des Bundes und der Länder haben sich am Donnerstag bei einer gemeinsamen Konferenz auf erste Eckpunkte zur Verschärfung der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung geeinigt. Zwar bleibt es auch künftig dabei, dass Täter straffrei bleiben, wenn sie sich vor der Enttarnung durch die Finanzbehörden selber anzeigen, gleichwohl sollen die Voraussetzungen deutlich verschärft werden.
„Wir wollen die Zügel massiv anziehen“, sagte der bayerische Finanzminister Markus Söder (CSU). Dies gelte vor allem für „große Summen“ und alle Fälle, bei denen „die kriminelle Energie deutlich erkennbar ist“. Sein baden-württembergischer Amtskollege Nils Schmid (SPD) sprach von einem „Durchbruch für mehr Steuergerechtigkeit“.
„Ordentlich Geld bezahlen“
Nach den Plänen der Finanzminister wird der Strafzuschlag mindestens verdoppelt. Künftig soll bei einer Selbstanzeige nur derjenige straffrei bleiben, der ab einem hinterzogenen Betrag von 50 000 Euro einen Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent bezahlt. Zudem solle geprüft werden, ob dieser Zuschlag noch erhöht werden oder bereits bei Hinterziehungssummen von weniger als 50 000 Euro greifen kann.
„Wir dürfen es den Steuersündern nicht zu leicht machen, sich durch die Selbstanzeige reinzuwaschen. Deshalb war mir gerade die Erhöhung des Strafzuschlags wichtig“, sagte Schmid nach der Sitzung. Söder betonte, wenn einer Steuern hinterzogen habe, „muss er ordentlich Geld bezahlen“.
Außerdem muss jeder Steuerbetrüger in Zukunft seine Steuereinnahmen für die letzten zehn Jahre nacherklären. Bisher galt dies nur bei einer Hinterziehungssumme ab mindestens 50 000 Euro, bei einer einfachen Steuerhinterziehung waren es fünf Jahre. Diese Änderung geht auf eine Bundesratsinitiative der grün-roten Landesregierung in Stuttgart vom Mai 2013 zurück, die allerdings von der schwarz-gelben Koalition im Bundestag abgelehnt worden war. „Der ehrliche Steuerzahler darf gegenüber dem Betrüger nicht im Nachteil sein“, sagte der baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister. Daher habe die Landesregierung dieses Thema frühzeitig auf die Tagesordnung gesetzt.
Obergrenze ins Spiel gebracht
Weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der strafbefreienden Selbstanzeige ist die sofortige Bezahlung der Hinterziehungszinsen von sechs Prozent pro Jahr. Zudem solle geprüft werden, ob eine Obergrenze für eine wirksame Selbstanzeige in Betracht kommt. So forderte Söder, dass eine Selbstanzeige ab einer bestimmten Summe generell nicht mehr gelten soll. Er brachte dabei eine Summe ab einer Million Euro ins Spiel. Da müsse man diskutieren, „ob dann überhaupt noch eine Selbstanzeige möglich ist oder zumindest noch einmal unter erschwerten Bedingungen“.
Die Finanzminister zeigten sich zuversichtlich, dass sie sich in den noch offenen Punkten rasch einigen. Ziel sei es, Anfang Mai das Gesamtpaket zur Verschärfung der Selbstanzeige zu schnüren. Dann kann das Gesetzgebungsverfahren in diesem Jahr abgeschlossen werden und die Neuregelung Anfang 2015 in Kraft treten. Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister, begrüßte die Eckpunkte.