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BRÜSSEL
Schwarze Lungen gegen die Sucht
Drastische Warnung vor dem Rauchen: Auf französischen Zigarettenschachteln sind Fotos zu sehen, welche auf die möglichen gesundheitlichen Folgen des Rauchens hinweisen sollen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa | Drastische Warnung vor dem Rauchen: Auf französischen Zigarettenschachteln sind Fotos zu sehen, welche auf die möglichen gesundheitlichen Folgen des Rauchens hinweisen sollen.
Detlef Drewes
Detlef Drewes
 |  aktualisiert: 16.12.2015 10:11 Uhr

Schwarze Lungen, amputierte Raucherbeine und faule Zähne – müssen sich Raucher schon bald an solche Bilder auf Zigarettenschachteln in den Geschäften gewöhnen? Das Europäische Parlament in Straßburg hat am Mittwoch „Ja“ zu den Ekelbildern gesagt, um Jugendliche vom Einstieg in die Nikotinsucht abzuhalten.

Wie sehen Zigarettenschachteln künftig aus?

Die drastischen Warnhinweise vor den Folgen des Rauchens mussten bisher 30 Prozent der Vorder- und Rückseite einnehmen. Künftig werden es 65 Prozent der Fläche sein. Außerdem sind die Hersteller verpflichtet, von der EU-Kommission vorgeschriebene Schockfotos aufzubringen. Der Markenname darf weiter im charakteristischen Schriftzug genannt werden. Davon sind auch Umverpackungen von Wasserpfeifentabak (Shisha) und Pfeifentabak in Dosen betroffen.

Ab wann wird es so weit sein?

Nach dem Beschluss des Europäischen Parlamentes haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in ihr Recht zu übernehmen. Spätestens 2016 dürften also auch in Deutschland nur noch Zigarettenschachteln mit abschreckenden Verpackungen im Handel sein.

Lassen die Hersteller sich das gefallen?

Das ist noch längst nicht sicher. Die ersten haben bereits Klagen auf der Grundlage von Investitionsschutzklauseln angekündigt. Dabei handelt es sich um ein rechtliches Instrument, mit dem ein Unternehmen gegen staatliche Gesetze klagen kann, falls diese die eigenen Investitionen gefährdet. Das ist eine Hintertüre, die die EU-Gesetzgebung noch zu Fall bringen könnte.

Bringen solche Ekelbilder denn tatsächlich etwas?

Befürworter verweisen gerne auf Australien, wo solche Fotos seit 2012 vorgeschrieben sind. Unmittelbar danach stiegen tatsächlich die Anrufe bei Hotlines zur Raucher-Entwöhnung dramatisch um 78 Prozent an. Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch: Nach einigen Monaten ließ das Interesse wieder nach, erreicht hatte man etwa 0,5 Prozent der Raucher. Man muss schon offen betonen, dass es bisher keinen Beweis für eine langfristig abschreckende Wirkung solcher Bilder auf den Zigarettenschachteln gibt.

Es werden aber keine Zigaretten verboten?

Verboten werden Zusatzstoffe wie Menthol, weil diese dazu führen, den eigentlich bitteren Nikotingeschmack angenehmer zu machen. Auch weitere Zusatzstoffe sollen noch ausgesperrt werden. In den nächsten zwei Jahren untersuchen Wissenschaftler die bisher genutzten Zusätze und legen dann fest, welche Bestandteile weiter in den Zigaretten enthalten sein dürfen.

Ursprünglich war mal von einem Verkaufsverbot für dünne Slim-Zigaretten die Rede?

Das ist ebenso vom Tisch wie der Versuch, elektronische Zigaretten als Medikamente einzuordnen. Sie wären dann apothekenpflichtig geworden. Neu ist dagegen noch eine andere Regelung: Eine Zigarettenschachtel muss künftig 20 Glimmstängel enthalten. Kleinere Werbe-Verpackungen gibt es nicht mehr.

Was tut man gegen den Zigarettenschmuggel?

Um die große Zahl illegaler Importe zu senken, hat das Europäische Parlament beschlossen, den Herstellern eine weitere Auflage zu machen. So müssen alle Schachteln und auch alle Stangen ein individuelles Erkennungsmerkmal tragen, mit dem sich das Produkt in der EU vom Hersteller bis zum ersten Einzelhändler nachverfolgen lässt.

Stimmt es, dass auch Schokoladenzigaretten unter das Verbot fallen?

Das ist teilweise richtig. Ziel der Vorschriften ist es ja, Kinder und Jugendliche vom Rauchen abzuhalten. Deshalb hat man sich entschlossen, „irreführende Elemente auf der Verpackung, die ein Tabakerzeugnis mit täuschend echten Mitteln bewerben oder die Gefahren verharmlosen“, zu verbieten. Das kann Schokoladen- oder Kaugummi-Zigaretten betreffen, wenn sie in nachgeahmten Verpackungen angeboten werden.

 
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