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BERLIN
Schleudergefahr für die Maut?
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 |  aktualisiert: 18.03.2015 19:35 Uhr

Für den Sozialdemokraten Martin Burkert ist die Sache klar: Die politische Verantwortung für den Erfolg der Maut trägt einzig und allein Verkehrsminister Alexander Dobrindt von der CSU. Er habe mehrfach versichert, dass die Maut europarechtskonform sei, die deutschen Autofahrer nicht zusätzlich belaste und zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung der Verkehrswege in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr erbringe.

„Wenn auch nur einer dieser Punkte schiefgeht, ist der Verantwortliche benannt – und der heißt Alexander Dobrindt“, sagte der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Bundestags nach einer öffentlichen Anhörung von Experten am Mittwoch in Berlin gegenüber dieser Zeitung. Die SPD stehe zum Koalitionsvertrag und trage das Projekt politisch mit. Er gehe davon aus, so der Franke, dass die Maut im kommenden Jahr kommen werde. „Wenn aber am Schluss alle deutschen Autofahrer zahlen müssen, dann ist auch klar, wo es herkommt – es ist ein Projekt der CSU.“

Das Dilemma: Auch die Anhörung der Experten erbrachte kein klares Ergebnis, sowohl die Befürworter als auch die Gegner der Infrastrukturabgabe sahen sich in ihren Argumenten bestätigt. Für den CSU-Verkehrsexperten Ulrich Lange (Donau-Ries) gab es nach der Sitzung keine Zweifel mehr, dass der Gesetzentwurf Dobrindts wie geplant umgesetzt werden könne. „Er ist rechtlich sauber und solide durchgerechnet.“ Basis seien „aktuelle und verlässlich nachprüfbare statistische Daten“. Der Grünen-Verkehrsexperte Oliver Krischer hingegen sagte, die Experten hätten bestätigt, dass die Abgabe ein „Bürokratiemonster“ sei, keine ökologische Lenkungswirkung habe und europarechtlich „höchst umstritten“ sei.

In der Tat bemängelte der Bielefelder Professor Franz C. Mayer, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht und Europarecht, dass der Gesetzentwurf Dobrindts „gegen Buchstabe und Geist des Unionsrechts“ verstoße. Die Einführung der Abgabe bei gleichzeitiger Entlastung der Inländer sei eine „europarechtlich verbotene Diskriminierung“. Neben Strafzahlungen an die EU drohten auch Schadenersatzansprüche durch die betroffenen Bürger der EU. Dagegen argumentierte der Bonner Jura-Professor Christian Hillgruber, die Abgabe stelle „keine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit“ dar.

Die Städte, Gemeinden und Landkreise zweifelten die Zahlen Dobrindts an. Die zu erwartenden Einnahmen seien zu hoch angesetzt, „Aufwand und Ertrag stehen nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander“, schrieben der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.

Der Betrag, der zusätzlich für die Finanzierung von Verkehrswegen eingenommen wird, werde wegen zu niedrig angesetzter Verwaltungskosten „nur einen geringen Umfang haben“. Der Bund werde den Ländern wegen der zusätzlichen Aufgaben „einen Mehrbelastungsausgleich“ gewähren müssen.

Auch ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten der Beratungsgesellschaft „Schmidt Mobility Solutions“ kam zu dem Ergebnis, dass nach Abzug der Kosten nur 80 bis 140 Millionen Euro pro Jahr in die Kassen des Bundes kommen. Die Autoren verwiesen darauf, dass das Verkehrsministerium bei seiner Berechnung davon ausgegangen sei, dass es jährlich zwischen 130 und 170 Millionen Grenzübertritte von ausländischen Autos gebe. Tatsächlich seien es aber nur 70,4 Millionen. Zudem habe Dobrindt die Verwaltungskosten zu niedrig angesetzt.

CSU-Verkehrsexperte Ulrich Lange wies gegenüber dieser Zeitung diese Darstellung zurück. „Die Opposition wärmt hier altbekannte und längst widerlegte Behauptungen wieder auf.“

 
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