Ein Berufungsgericht entschied, dass Nicolas Sarkozy, der 63-jährige Ex-Präsident Frankreichs, in der sogenannten „Bygmalion-Affäre“ wegen des Verdachts der illegalen Wahlkampffinanzierung auf die Anklagebank muss. Vorgeworfen wird Sarkozy, er habe bei seiner Kampagne zur Präsidentschaftswahl 2012, die er als Amtsinhaber gegen seinen Herausforderer François Hollande verlor, die gesetzliche Obergrenze für Wahlkampfausgaben um mehr als 20 Millionen Euro überschritten. Diese liegt bei 22,5 Millionen Euro.
Seine konservative UMP-Partei – die er seither in „Republikaner“ umbenannte – versuchte demnach, diese Kostenexplosion mittels eines Systems fingierter Rechnungen an die Kommunikationsagentur „Bygmalion“ zu vertuschen. Deren Chefs standen einigen UMP-Funktionären nahe, welche zudem einen Teil der Kosten als Partei- statt Wahlkampfausgaben deklarierten. Neben Sarkozy sollen sich 13 weitere Beschuldigte vor Gericht verantworten. Sarkozys Anwalt kündigte an, sein Mandant werde Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Untersuchungsrichter Serge Tournaire ist überzeugt davon, dass Sarkozy über die Mehrausgaben informiert war: Dessen Autorität und die Bedeutung der Präsidentschaftswahl für ihn machten die Darstellung eines Kandidaten wenig glaubwürdig, der sein Wahlkampfteam oder seine Partei alles für ihn entscheiden lasse, argumentierte Tournaire in einem Schreiben. Die Untersuchung habe aber nicht ergeben, dass er die Betrügereien angeordnet habe.
Es handelt sich nicht um die einzige Affäre, bei der Sarkozy im Fokus der Justiz steht. Auch droht ihm ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Bestechung und illegalen Einflussnahme, weil er und sein Anwalt Herzog 2014 versucht haben sollen, von einem Generalanwalt sensible Informationen über andere Vorermittlungen gegen ihn zu erhalten – und diesem im Gegenzug einen lukrativen Job versprachen. Außerdem wird wegen des Verdachts ermittelt, Sarkozy habe vor seiner Wahl 2007 eine Millionensumme vom früheren libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi erhalten.