Schon Monate vor dem Absturz der Germanwings-Maschine hat die EU-Kommission Deutschland wegen einer zu laschen Aufsicht über die Flugtauglichkeit von Piloten gerügt. Bereits im November vergangenen Jahres schickte die EU-Behörde einen Brief an Deutschland mit der Aufforderung, das zuständige Luftfahrtbundesamt (LBA) müsse die Airlines bei den Gesundheitschecks schärfer überwachen. Das verlautete am Mittwoch aus Kreisen der Brüsseler EU-Kommission. Zuvor hatte das „Wall Street Journal“ dies berichtet. Die Behörde erwäge, Deutschland wegen Verstoß gegen den EU-Vertrag zu verklagen.
Bei dem Absturz der Germanwings-Maschine am 24. März in den französischen Alpen waren 150 Menschen ums Leben gekommen. Der Co-Pilot soll früher unter Depressionen gelitten haben und die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht haben. Am Mittwoch nahm eine Expertengruppe der deutschen Luftfahrtbranche Beratungen über Konsequenzen auf. Sie prüft etwa, ob die Feststellung der Flugtauglichkeit von Piloten verbessert werden kann. Es geht dabei auch um Änderungen bei den Sicherheitsfunktionen der Cockpittüren, wie der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mitteilte.
Die Rüge der EU-Kommission habe sich darauf bezogen, dass die Behörden die Ausstellung von Flugtauglichkeitsbescheinigungen für Piloten zu wenig kontrollierten und dies nicht den EU-Regeln entspreche, hieß es in EU-Kreisen. Diese Checks bescheinigen Piloten körperliche Fitness. Grundlage für den Brief seien Beschwerden der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA gewesen. Die EASA bemängelte, dass das deutsche Luftfahrtbundesamt zu wenig Personal vorhalte, zu wenig Zugang zu medizinischen Akten habe und Ärzte und Medizinzentren, die die Tests durchführten, zu wenig überwache.
Die EU-Kommission bestätigte auf Anfrage nur, dass sie auf Basis von EASA-Empfehlungen „eine Reihe von Fragen“ an die deutschen Behörden zur Flugsicherheit gestellt habe. Die EU-Kommission werte derzeit die Antwort aus Deutschland aus. „Wenn die Abhilfemaßnahmen nicht den EU-Standards entsprechen, wird die EU-Kommission die notwendigen Schritte einleiten“, teilte die EU-Behörde mit. Der nächste Schritt wäre eine Klage gegen Deutschland wegen Verletzung des EU-Vertrages.
Das EU-Recht sieht vor, dass ein beruflicher Einsatz im Cockpit von der Fitness abhängt. Berufspiloten müssen ihre Fitness jährlich nachweisen bei einem gründlichen Gesundheitscheck durch einen flugmedizinischen Sachverständigen – ab dem 40. Lebensjahr sogar alle sechs Monate. Gibt es psychologische Auffälligkeiten, werden die Piloten an spezielle Luftfahrtpsychologen überwiesen. Bei schwerwiegenden ärztlichen Bedenken droht das Aus für den Flugberuf.