Etwa ein Prozent mehr Rente können die Ruheständler in Westdeutschland im kommenden Jahr erwarten. Im Osten dagegen fällt die Rentenanhebung nach vorläufigen Berechnungen drei Mal so hoch aus. Das teilte Annelie Buntenbach, Vorstandschefin der Rentenversicherung, bei einem Presseseminar in Würzburg mit. Der Unterschied zwischen West und Ost gehe auf technische Faktoren zurück.
Die aktuellen Zahlen lassen die Rentenversicherung in einem guten Licht erscheinen: Die Rentenkasse ist gut gefüllt, der Beitragssatz soll von 19,6 auf 18,9 Prozent zum neuen Jahr gesenkt werden. Und an der entspannten Finanzlage werde sich mittelfristig nichts ändern. Trotz der sich voraussichtlich abkühlenden Konjunktur, erklärte Buntenbach.
Und auch für die Rentner gibt es auf den ersten Blick positive Neuigkeiten. Die Renten werden 2013 angehoben. Doch vor allem für die Senioren im Westen bedeutet der Anstieg nicht, dass sie künftig mehr Kaufkraft in der Tasche haben, denn bei einer erwarteten Inflation von etwa zwei Prozent würde die Anhebung im Westen nicht einmal den Kaufkraftverlust ausgleichen. Buntenbach betonte, dass es nur „Hausnummern für die Anpassung im Sommer nächsten Jahres“ seien und sagte, die dreimal höhere Rentenanhebung im Osten werde sicher Diskussionen auslösen.
Dass die Rente im Osten im kommenden Jahr voraussichtlich höher als im Westen ausfällt, habe keine politischen Gründe, so Buntenbach, sondern es hat folgenden Hintergrund: Die Renten richten sich nach den Löhnen. Aufgrund der Lohnentwicklung könnte es zu Rentenminderungen kommen. Aber Renten dürfen laut Gesetz nicht gekürzt werden. Deshalb fallen zum Ausgleich spätere Erhöhungen geringer aus. Im Osten sei dieser Vorgang bereits in diesem Jahr geschehen.
Ende Oktober hat die Regierung im Bundestag beschlossen, dass der Rentenbeitrag zum Jahreswechsel von 19,6 auf 18,9 Prozent sinken soll. Dieser Beitrag wird laut Buntenbach in den kommenden Jahren relativ stabil sein. Auf die lange Frist werde allerdings der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen und der Beitragssatz wieder anzuheben sein. Für das Jahr 2020 werde mit einem Beitragssatz von 19,8 Prozent, für 2030 mit einem Satz von 21,9 Prozent gerechnet.
Im Hinblick auf Reformen in der Alterssicherung forderte Alexander Gunkel, alternierender Vorsitzender des Bundesvorstands der deutschen Rentenversicherung, die Politiker auf, Reformmaßnahmen, bei denen es parteiübergreifend Konsens gibt, zügig umzusetzen. Das betreffe die Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten und zur Erleichterung flexibler Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente.
Strittig ist dagegen die Zuschussrente für Geringverdiener, die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen ins Gespräch gebracht hat. Solche Punkte „dürfen nicht dazu führen, dass die von einem breiten Konsens getragenen Maßnahmen unterbleiben“, so Gunkel.
So wird die Rente berechnet
Die Rente wird nach der sogenannten Rentenformel berechnet. Diese setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: Den Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert.
Die Entgeltpunkte bilden den Bruttoverdienst des Beitragszahlers im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Beitragszahler ab.
Der Zugangsfaktor variiert je nach dem Alter, mit dem der Arbeitnehmer in Rente geht.
Der Rentenartfaktor bildet ab, ob es sich um eine Altersrente, Witwenrente oder Halbwaisenrente handelt.
Der aktuelle Rentenwert schließlich spiegelt die Lohnentwicklung wider. Er wird jedes Jahr durch die Rentenanpassungsformel neu berechnet.
Nach Schätzungen hat die Rentenversicherung 2012 rund 216 Milliarden Euro für die Rente ausgegeben. (2011: 212,2 Milliarden). Text: Kefe
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