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BERLIN
Reform der Flensburger Kartei
Von unserem Korrespondenten Rudi Wais
 |  aktualisiert: 05.07.2013 19:14 Uhr

Nach mehr als 50 Jahren wird die Flensburger Verkehrssünderkartei renoviert. Mit der Reform des Punktesystems, die nun auch den Bundesrat passiert hat, werde das System einfacher und gerechter, sagt Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU).

In Zukunft ist der Führerschein bereits bei acht Punkten weg und nicht erst bei 18. Wie sieht die Neuregelung denn konkret aus?

Bisher wurden Verkehrsverstöße je nach Schwere des Vergehens mit bis zu sieben Punkten geahndet. Nun gibt es nur noch eine Skala mit einem, zwei oder drei Punkten. Generell werden Punkte dann erst ab einem Bußgeld von 60 Euro eingetragen und nicht mehr, wie heute, bereits bei 40 Euro.

Was geschieht mit den Punkten, die Verkehrssünder bereits in Flensburg angehäuft haben?

Sie werden auf das neue Modell umgerechnet. Kleinere Ordnungswidrigkeiten wie das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette, die die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden dabei gelöscht. Dafür gibt es nun keine Punkte mehr, sondern teilweise höhere Geldbußen. Ein gefährliches Überholmanöver wird nach der Neuregelung noch mit einem anstatt mit zwei Punkten geahndet, Tempo 90 innerorts mit zwei anstelle von drei Punkten und eine Straftat wie ein Vollrausch am Steuer mit drei statt sieben. Wer eine Zufahrt für ein Feuerwehrauto oder einen Krankenwagen zuparkt oder nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, bekommt in Flensburg einen Punkt.

Ist das neue System damit strenger oder großzügiger als das alte?

Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Anders als die etwas skeptischere Gewerkschaft der Polizei ist Ramsauer allerdings davon überzeugt, dass es zu mehr Sicherheit im Verkehr führen wird, weil Autofahrer schneller und klarer sehen, wie weit sie noch von einem Entzug des Führerscheins entfernt sind– und ihr Fahrverhalten deshalb ändern.

Können Verkehrssünder auch künftig ihr Punktekonto mit Hilfe spezieller Seminare reduzieren?

Ja. Mit neuen Kursen, in denen die Teilnehmer ihre Zeit nicht einfach nur absitzen, sondern aktiv an sich arbeiten, will Ramsauer auch hier das Sicherheitsbewusstsein schärfen. Bei einem Kontostand zwischen einem und fünf Punkten können Betroffene mit dem freiwilligen Besuch eines solchen Seminars einen Punkt abbauen – allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Bei sechs oder sieben Punkten müssen sie an einem „Fahreignungsseminar“ teilnehmen.

Wie lange dauert es, bis die Punkte in Zukunft verfallen?

Je nach Schwere des Verstoßes verjähren sie nach zweieinhalb, nach fünf oder erst nach zehn Jahren. Anders als bisher verjährt dabei jeder Verstoß für sich. Bisher verlängert ein neuer Eintrag in der Kartei automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge.

 
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