Nach mehr als 50 Jahren wird die Flensburger Verkehrssünderkartei renoviert. Mit der Reform des Punktesystems, die nun auch den Bundesrat passiert hat, werde das System einfacher und gerechter, sagt Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU).
Bisher wurden Verkehrsverstöße je nach Schwere des Vergehens mit bis zu sieben Punkten geahndet. Nun gibt es nur noch eine Skala mit einem, zwei oder drei Punkten. Generell werden Punkte dann erst ab einem Bußgeld von 60 Euro eingetragen und nicht mehr, wie heute, bereits bei 40 Euro.
Sie werden auf das neue Modell umgerechnet. Kleinere Ordnungswidrigkeiten wie das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette, die die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden dabei gelöscht. Dafür gibt es nun keine Punkte mehr, sondern teilweise höhere Geldbußen. Ein gefährliches Überholmanöver wird nach der Neuregelung noch mit einem anstatt mit zwei Punkten geahndet, Tempo 90 innerorts mit zwei anstelle von drei Punkten und eine Straftat wie ein Vollrausch am Steuer mit drei statt sieben. Wer eine Zufahrt für ein Feuerwehrauto oder einen Krankenwagen zuparkt oder nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, bekommt in Flensburg einen Punkt.
Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Anders als die etwas skeptischere Gewerkschaft der Polizei ist Ramsauer allerdings davon überzeugt, dass es zu mehr Sicherheit im Verkehr führen wird, weil Autofahrer schneller und klarer sehen, wie weit sie noch von einem Entzug des Führerscheins entfernt sind– und ihr Fahrverhalten deshalb ändern.
Ja. Mit neuen Kursen, in denen die Teilnehmer ihre Zeit nicht einfach nur absitzen, sondern aktiv an sich arbeiten, will Ramsauer auch hier das Sicherheitsbewusstsein schärfen. Bei einem Kontostand zwischen einem und fünf Punkten können Betroffene mit dem freiwilligen Besuch eines solchen Seminars einen Punkt abbauen – allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Bei sechs oder sieben Punkten müssen sie an einem „Fahreignungsseminar“ teilnehmen.
Je nach Schwere des Verstoßes verjähren sie nach zweieinhalb, nach fünf oder erst nach zehn Jahren. Anders als bisher verjährt dabei jeder Verstoß für sich. Bisher verlängert ein neuer Eintrag in der Kartei automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge.