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BRÜSSEL
Rauswurf gibt es nicht
reda
 |  aktualisiert: 30.06.2015 19:06 Uhr

Eine Klage gegen die EU? Der griechische Finanzminister Gianis Varoufakis hat jetzt genau diese Möglichkeit angedeutet, sollten Brüssel oder die Europäische Zentralbank (EZB) sein Land aus dem Euro drängen wollen. „Griechenlands Mitgliedschaft ist nicht verhandelbar“, sagte der Minister.

Welche Möglichkeiten gibt es, Athen aus dem Euroraum

auszuschließen?

Dafür gibt es keine Möglichkeit. Im Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 1993 wird sogar ausdrücklich die „Unumkehrbarkeit“ der Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt. Im Lissabonner Vertrag von 2009 regelt der Artikel 50 zwar die Kündigung der EU-Mitgliedschaft. Von einem Rückzug aus der Währungsunion ist dort aber keine Rede.

Heißt das, ein Grexit ist gar

nicht möglich?

Der Fall ist zumindest nicht vorgesehen. Legt man diese beiden Verträge zugrunde, kann ein Land lediglich aus der EU austreten, was dann auch das Ende des Euro bedeuten würde. Das aber wollen weder Griechenland noch die übrigen Euro-Partner.

Wie würde denn ein Ausstieg

aus der EU ablaufen?

Dazu ist ein schriftlicher Antrag nötig, der vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen wird. Anschließend muss ein Ausstiegsvertrag ausgearbeitet werden, der wiederum im Rat verabschiedet und vom Europäischen Parlament gebilligt werden muss. Sollte kein anderes Datum festgelegt werden, tritt der Austritt nach zwei Jahren in Kraft. Die gesamte Prozedur würde sich also zweifellos mehrere Jahre hinziehen.

Kann ein Land, das aus dem Euro ausgetreten ist, später wieder in die Währungsunion zurückkehren?

Das ist möglich. Vorausgesetzt, das Land absolviert das übliche Beitrittsverfahren, dessen Dauer mit ungefähr zehn Jahren angegeben wird. Denn einige der verlangten Kriterien wie eine niedrige Inflationsrate, ein stabiler Haushalt mit höchstens drei Prozent Neuverschuldung und maximal 60 Prozent Schuldenanteil am Bruttoinlandsprodukt müssen über mehrere Jahre hintereinander nachgewiesen werden. Wenn man schon im Euro ist, sollte man sich also gut überlegen, ob man raus will.

Die EU kann aber doch

ein Mitglied ausschließen?

Nein, der Artikel 7 des Lissabonner Vertrages enthält zwar eine sogenannte Suspensionsklausel. Aber die beinhaltet keinen Ausschluss. Möglich ist demnach, einem Mitglied die Stimmrechte in wichtigen Ministerräten zu entziehen. Ein Ausschluss aus der EU ist nicht vorgesehen.

Auf welcher Grundlage könnte der Europäische Gerichtshof denn entscheiden, wenn Griechenland tatsächlich die EU verklagt?

Dem EuGH bleiben nur die genannten rechtlichen Grundlagen sowie deren Interpretation. Und da hätte Athen gute Chancen – vorausgesetzt, es gäbe wirklich jemanden, der die Hellenen aus dem Euro rauswerfen wollte. Aber bei allem bisherigen Streit gilt: Weder Athen noch Brüssel noch eine andere Regierung will das Land aus dem Euroraum drängen.

 
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