Menschen, die seit vielen Jahren arbeitslos sind, sollen künftig staatlich geförderte Jobs bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Laut Heil sollen bis zu 150 000 Langzeitarbeitslose von der Maßnahme profitieren, für die vier Milliarden Euro zu Verfügung stehen.
Zwar sei die Lage am Arbeitsmarkt gut, doch nun gehe es darum, den Sockel von Langzeitarbeitslosen aufzubrechen. Personen, die mindestens seit sieben Jahren Hatz IV beziehen und in dieser Zeit nur kurz erwerbstätig waren, können künftig für höchstens fünf Jahre eine geförderte Stelle bekommen. Im vergangenen Jahr traf dies auf etwa 80 000 Arbeitslose zu. Anbieten können solche Stellen alle Arbeitgeber – auch gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen. Die Betroffenen erhalten in den ersten beiden Jahren einen staatlichen Lohnkostenzuschuss in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Danach soll der Zuschuss jährlich um zehn Prozent sinken. Momentan beträgt der Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde, ab 2019 steigt er auf 9,19 Euro.
Kritik, die Förderdauer sei zu lang, wies Heil zurück. Bei der Zielgruppe handle es sich um Menschen, die schon lange draußen und nicht sofort fit für den Arbeitsmarkt seien. Diese „sehr arbeitsmarktfernen Menschen“ brauchten deshalb Zeit, um wieder Anschluss zu finden, „eine längerfristige Perspektive“.
Während der Beschäftigung sollen die Geförderten auch durch Weiterbildungsmaßnahmen und Coaching-Angebote unterstützt werden. So soll etwa vermieden werden, dass Konflikte zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten eskalieren und zur vorzeitigen Kündigung führen.
Sinnvolle Maßnahmen
Arbeitsmarktexperte Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg begrüßt den Entwurf im Gespräch mit dieser Redaktion. „Für eine kleine Gruppe von Personen, für die es auch mittelfristig keine Perspektiven der Widereingliederung in den Arbeitsmarkt gibt, sind die Maßnahmen sinnvoll. So werden Menschen gestützt, die sonst keine Chance haben“, sagt er. Gerade für die Menschen mit geringen Eingliederungschancen sei es entscheidend, dass die Maßnahmen von Coaching begleitet werden. „Sonst droht in vielen Fällen ein schneller Abbruch der geförderten Tätigkeiten.“ Es müsse allerdings sehr genau darauf geachtet werden, dass keine Personen, die auch Chancen auf reguläre Arbeitsverhältnisse haben, in das Programm aufgenommen werden. „Sonst besteht die Gefahr, dass es zu einer Mitnahme von Fördermitteln kommt. Und das muss unbedingt vermieden werden.“
Der Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil basiert auf einem Konzept, das auf Drängen der SPD im Koalitionsvertrag mit der Union festgeschrieben wurde.
Der Plan sieht auch Fördermöglichkeiten für Personen vor, bei denen die Arbeitslosigkeit noch nicht so lange besteht, sich aber zu verfestigen droht. Bereits nach zwei Jahren der Arbeitslosigkeit sollen Betroffene zwei Jahre lang Lohnkostenzuschüsse bekommen – im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des Lohns. Unternehmen sollen zudem verpflichtet werden, das Beschäftigungsverhältnis nach dem Auslaufen der Förderung noch mindestens sechs Monate lang weiterzuführen.
Kritik am Gesetzentwurf kommt von den Gewerkschaften, die sich eine Förderung nach Tariflohn und nicht nach dem Mindestlohn wünschen. Auch der Städtetag bemängelt, dass Unternehmen und Kommunen, die nach Tarif bezahlen, die Differenz zwischen dem geförderten Mindestlohn und dem höheren Tarif selbst aufbringen müssten. Im Bundestag, der den Entwurf nun berät, könnte die Frage welcher Lohn zur Grundlage der Förderung gemacht werden soll, zum Streitthema werden.
Nachteil für Privatunternehmen?
Arbeitgeberverbände fürchten dagegen, dass überwiegend öffentliche Arbeitgeber von dem neuen Maßnahmenprogramm profitieren würden – und private Unternehmen das Nachsehen haben könnten. Gezielt solle deshalb auch Beschäftigung in der Wirtschaft unterstützt werden. Wenn der Heil-Entwurf wie geplant den Bundestag passiert, kann das neue Gesetz Anfang 2019 in Kraft treten.