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KARLSRUHE
Professoren können auf mehr Geld hoffen
dpa
 |  aktualisiert: 14.02.2012 20:11 Uhr

Mehr Geld für gering bezahlte Professoren: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Regelung aus Hessen gekippt, weil sie Hochschullehrern keinen angemessenen Lebensunterhalt ermöglicht. Die Regelung verstoße deshalb gegen das Prinzip der angemessenen Bezahlung von Beamten. Die Bezahlung von Hochschullehrern war 2005 bundesweit neu geregelt worden (Az. 2 BvL 4/10).

Mit der Entscheidung stärken die Richter das Recht von Beamten auf angemessene Bezahlung. Nach dem sogenannten Alimentationsprinzip müsse der Staat seinen Beamten einen „angemessenen Lebensunterhalt“ gewähren. Dabei müsse die Politik unter anderem die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte und das Ansehen des Amtes in der Gesellschaft berücksichtigen.

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Das Land Hessen muss nun bis Jahresende die Bezahlung korrigieren. Andere Bundesländer, die auch nicht mehr bezahlen, dürften gleichfalls betroffen sein. Der Präsident des Deutschen Hochschulverbands Bernhard Kempen sagte, es sei „ein guter Tag für die deutsche Wissenschaft“. Die Entscheidung bedeute, dass insbesondere junge Wissenschaftler mit besserer Bezahlung rechnen könnten.

„Es muss deutlich mehr Geld in das System“, sagte Kempen. „Wir haben jetzt schon 2,4 und wir werden bald 2,7 Millionen Studierende haben, und das wird auch dauerhaft so bleiben. Ich glaube, dass die Investition in Köpfe eine gute Investition ist.“

Seit 2005 werden alle neu eingestellten Professoren nach Besoldungsgruppen bezahlt, die zum Teil deutlich unter den alten Sätzen liegen. Dafür haben die Universitäten die Möglichkeit, je nach Leistung Zulagen zu bezahlen.

Ein Chemieprofessor aus Marburg, Bernhard Roling, war mit Unterstützung des Deutschen Hochschulverbandes vor Gericht gezogen. Er war 2005 mit einem Grundgehalt von zunächst 3890 Euro eingestellt worden. Dazu kamen Leistungsbezüge in Höhe von 23,72 Euro.

Zumindest die in Hessen gezahlte Besoldung sei „evident unzureichend“, entschieden die Richter des Zweiten Senats mit einer Mehrheit von 6 :1 Stimmen. Das Gehalt eines Professors in der Besoldungsgruppe W2 entspreche etwa der Besoldung eines 40-jährigen Oberstudienrats. Das Grundgehalt reiche nicht aus, „um dem Professor nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen“, heißt es zur Begründung des Urteils. Dies werde auch nicht durch die möglichen Leistungszulagen ausgeglichen.

Zwar erlauben die Richter grundsätzlich die Einführung von Leistungselementen bei der Besoldung. Bei der Frage nach der angemessenen Alimentation seien diese Zulagen aber nur zu berücksichtigen, wenn jeder Professor „unter klar definierten, vorhersehbaren und erfüllbaren Voraussetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leistungsbezügen hat“. Diesen Voraussetzungen genügten die Bestimmungen jedenfalls in Hessen nach Ansicht der Richter nicht.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte, dass von den Richtern des Zweiten Senats – unter ihnen vier Hochschullehrer – niemand direkt von der Entscheidung profitiere. Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Peter Heesen, bezeichnete die Entscheidung als „Klatsche“ für die Reform der Hochschulbesoldung. Eigentlich sollte der Hochschulbereich für qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs durch die Reform attraktiver werden, sagte Heesen. „Das Gegenteil ist passiert.“

Große Länder-Unterschiede

Bei den Grundgehältern für Professoren gibt es zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede. Sie können mehr als 600 Euro monatlich betragen. Dies geht aus einer Übersicht des Deutschen Hochschulverbandes hervor.

 

In Bayern und Baden-Württemberg erhalten Professoren demnach das höchste Grundgehalt, ihre Kollegen in Berlin und Hessen das niedrigste. Hinzu können Leistungszulagen kommen, die gibt es aber längst nicht für alle.

Spitzen-Wissenschaftler können mit ihren Hochschulen Leistungszulagen aushandeln, deren Höhe unbegrenzt ist. Da das Personalbudget der Hochschule dafür aber nicht größer wird, müssen sich andere Professoren nur mit dem Grundgehalt begnügen.

 

In der Besoldungsstufe W3 beziehen Professoren in Baden-Württemberg 5529 Euro brutto pro Monat. Es folgen Hochschullehrer in Bayern mit 5367 Euro und in Hamburg mit 5317 Euro. Berlin zahlt ihnen dagegen nur 4890 Euro und Hessen 5147 Euro.

Bei der Besoldungsgruppe W2 führt Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich mit einem Bruttomonatsgrundgehalt von 4579 Euro vor Bayern mit 4501 Euro und Rheinland-Pfalz mit 4416 Euro. Berlin rangiert dagegen mit 4027 Euro auch hier auf dem letzten Platz. Hessen liegt hier mit 4239 Euro auf dem vorletzten und Bremen mit 4256 Euro auf dem drittletzten Platz.

 

Baden-Württemberg schreibt Universitätsprofessuren ausschließlich als W3-Professuren aus. Text: dpa

 
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