Im Kampf gegen Doping stellt der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), Clemens Prokop, dem deutschen Sport ein vernichtendes Zeugnis aus. Im Gespräch mit dieser Zeitung sagte der Regensburger: „In dieser Thematik hat derzeit die Politik das Zepter in der Hand. Für den Sport ist das eher peinlich.“ Prokop ist Amtsrichter und seit Jahren ein Verfechter einer strengeren Gesetzgebung im Kampf gegen Doping.
Die Berichterstattung über die Studie „Doping in Deutschland“ und die Diskussion darüber habe „die Politik sensibilisiert“. Wie der bayerische Justizminister Winfried Bausback gehörte auch Prokop als Experte zur Doping-Fachrunde im Rahmen der Koalitionsverhandlungen (wir berichteten). Dass sich dabei die Vertreter von SPD sowie CDU/CSU auf eine gemeinsame Linie verständigt und die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln als Ziel formuliert hätten, sei ein großer Erfolg.
Wer das Problem radikal bekämpfen wolle, müsse den Besitz von Dopingmitteln unter Strafe stellen, so Prokop. Weiter kritisiert er Anti-Doping-Maßnahmen, die sich zu sehr an Wettkämpfen wie etwa den Olympischen Winterspielen in Sotschi 2014 orientieren. Dort, wie es das IOC angekündigt hat, die Zahl der Dopingkontrollen zu erhöhen und dies auch noch anzukündigen, sei ein falsches Zeichen: „Gedopt wird vorher, und bei Wettbewerben werden nur die ganz Doofen erwischt.“
Für Prokop ist wichtig, dass auch Strukturen zerstört werden, „dafür brauchen wir die Besitzstrafbarkeit“. Der DLV-Präsident erwartet sich von der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) am 7. Dezember ein Signal. An diesem Tag soll der Wintersport-Funktionär Alfons Hörmann als Nachfolger von Thomas Bach zum DOSB-Präsidenten gewählt werden. „Danach kommt die Stunde der Wahrheit, da muss er sich klar positionieren“, so Prokop. Bislang wehrt sich der DOSB gegen ein Anti-Doping-Gesetz mit dem Argument, dies würde die Sportgerichtsbarkeit aushebeln. „Dieses Argument überzeugt mich nicht“, sagt Prokop und führt als Beispiel den Fußball an: „Dort gibt es Tausende von Fällen, in denen nach einem Foul parallel zur Sportgerichtsbarkeit auch wegen schwerer Körperverletzung ermittelt wurde.“ Das Gleiche gelte für Vergehen etwa mit Morphium oder Kokain, die auf der Dopingliste stehen und für die das Betäubungsmittelgesetz gelte.