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Panoramafreiheit steht in Frage: Wenn das Selfie teuer wird
Residenz       -  Die Residenz zu fotografieren könnte für Facebook-Nutzer künftig Ärger bedeuten.
Foto: Daniel Peter | Die Residenz zu fotografieren könnte für Facebook-Nutzer künftig Ärger bedeuten.
Patrick Hyslop
Patrick Hyslop
 |  aktualisiert: 26.04.2023 23:44 Uhr
Mal eben ein Selfie vor der Würzburger Residenz knipsen, auf Facebook hochladen - und danach gibt's plötzlich Post vom Anwalt! Klingt wie ein Scherz? Genau das könnte aber künftig passieren.

Grund ist die von der EU für den 9. Juli geplante Reform des Urheberrechts. Denn wenn's danach geht, müssten etwa Touristen, die ein Selfie schießen, in Zukunft erst den Rechteinhaber eines Gebäudes um Erlaubnis fragen, ehe sie auf den Auslöser drücken. Sonst droht ein juristisches Nachspiel.

Bislang schränkt die so genannte Panoramafreiheit das Urheberrecht etwa bei Gebäuden oder Kunstwerken im öffentlichen Raum ein. Sie dürfen also fotografiert werden - ohne, dass um Erlaubnis gefragt werden muss. Doch die Panoramafreiheit wird europaweit unterschiedlich gehandhabt. So gilt sie z.B. in Deutschland, in Italien jedoch nicht.

Nun will die EU jedoch das Urheberrecht, zu dem auch die Panoramafreiheit gehört, neu regeln. Die Rechteinhaber sollen gestärkt werden. Und da fangen die Probleme an.

Denn wie wird das Foto weiterverwendet? Solange es nicht für kommerzielle Zwecke geschossen wurde, hat man nichts zu befürchten. Doch auch das privat geknipste Bild kann plötzlich zu Geschäftszwecken genutzt werden - und das ohne das Zutun des Fotografen.

Denn wenn ein Facebook-Nutzer ein privates Bild ins soziale Netzwerk einstellt, sichert sich der US-Konzern in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)  unter Punkt 9.1 das Recht, es kommerziell weiterzuverwerten. Aber dafür zuständig, dass die Urheberrechte des verwendeten Motivs geklärt sind, ist eben nicht Facebook. Die Firma lädt dem Nutzer die Verantwortung dafür auf - im Punkt 5.1 der AGB.

Schon werden Befürchtungen laut, dass einem künftig Anwalts-Post ins Haus flattern könnte, wenn man Wahrzeichen, wie etwa das London Eye in der britischen Hauptstadt ablichtet. Im schlimmsten Fall wäre es möglich, dass man erstmal nach dem Eigentümer oder Urheber eines Gebäudes oder Wahrzeichens forschen und die Erlaubnis einholen müsste, ehe es ans Knipsen geht.

Droht das auch Touristen, die etwa ein Bild von der Würzburger Residenz schießen? Cordula Mauß von der zuständigen bayerischen Schlösserverwaltung gibt teilweise Entwarnung. Derzeit sei es so, "dass private Erinnerungsfotos, die auf unserem Grund aufgenommen wurden auf privaten Seiten von Facebook, Google+, Twitter und auf privaten Homepages veröffentlicht werden dürfen." Jedoch sei die Veröffentlichung auf Fotoportalen wie etwa Flickr und 500px oder im kommerziellen Bereich nicht gestattet. Hier braucht's eine Genehmigung.

Soweit die aktuelle Rechtslage. Wie die sich künftig verändern könnte, dazu könne die Schlösserverwaltung nichts sagen.

Derweil bewegt die Debatte auch die Internet-Gemeinde. So hat der Fotograf Nico Trinkhaus eine Petition gestartet, um die Panoramafreiheit zu erhalten. Bislang (Stand: Freitagnachmittag) haben diese über 29.000 Menschen unterzeichnet.

Der deutsche Jornalisten-Verband (DJV) warnt währenddessen vor Panikmache. Im Internet betont der DJV, dass das Papier der EU, über das im Juli abgestimmt wird, sich nicht auf die Gesetzeslage in Deutschland auswirke. Dennoch setzt sich auch der Verband mit einem Appell für die Aufrechterhaltung der Panoramafreiheit ein.
 
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