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DEUTSCHLAND
Neues im neuen Jahr
Die Praxisgebühr für Besuche beim Arzt fällt weg und die Pflegeversicherung tut mehr für demente Senioren.
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Text: dpa
 |  aktualisiert: 20.12.2012 19:56 Uhr

Zu Beginn des Jahres 2013 müssen sich Verbraucher wieder auf viele neue Gesetze und Vorschriften einstellen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Soziales und Rente

Beitragssatz:

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1995. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils mehr als drei Milliarden Euro jährlich entlastet. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein. Der Beitragssatz wird gesenkt, wenn – wie jetzt zum Jahresende – die Rücklagen der Rentenkasse über die Marke von anderthalb Monatsausgaben steigen.

Rente mit 67:

Auf dem Weg zur Rente mit 67 erreicht die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze die zweite Stufe: Neu-Rentner des Geburtsjahrgangs 1948 müssen 2013 für eine abschlagsfreie Rente zwei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Im Jahr 2029 ist dann die Rente mit 67 erreicht.

 

Hinzuverdienst zur Rente:

Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner steigt von 400 auf 450 Euro. Diese Hinzuverdienstgrenze gilt für Altersrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, und für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wenn die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, kann die Rente nur noch anteilig gezahlt werden.

 

Beitragsbemessungsgrenze:

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern von monatlich 5600 auf 5800 Euro.

 

Freiwillige RentenVersicherung:

Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung können ihren Beitrag zwischen einem Mindest- und einem Höchstbeitrag wählen. Der Mindestbeitrag steigt von 78,40 Euro auf 85,05 Euro monatlich. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte sinkt von 1097,60 Euro auf 1096,20 Euro pro Monat.
 

Fotoserie

RIESTER-/RÜRUP-RENTE:

Das steuerliche Abzugsvolumen für eine Basisversorgung im Alter und damit die Fördergrenze soll von 20 000 Euro auf 24 000 Euro angehoben werden. Riester-Spargelder sollen im Falle einer Privatinsolvenz besser geschützt sein. Auch die steuerlich begünstigte Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit soll verbessert werden, ebenso der Erwerbsminderungsschutz. Die Pläne werden voraussichtlich erst Anfang 2013 beschlossen.

PRAXISGEBÜHR:

Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg. Die Erwartung, die Gebühr könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Den Krankenkassen soll der Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.

PFLEGEVERSICHERUNG:

Der Beitragssatz steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das bringt Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können außer den heute möglichen maximal 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. Auch in Stufe I und II gibt es Erhöhungen. Für Wohnformen zwischen ambulant und stationär stehen je Bedürftigen 200 Euro zusätzlich zur Verfügung. Bei Gründung einer Pflege-WG gibt es zeitlich befristet eine Förderung von Umbauten von 2500 Euro pro Person und maximal 10 000 Euro. Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert. 60 Euro pro Jahr vom Staat bekommen Verbraucher, wenn sie freiwillig eine Pflege-Tagegeldversicherung abschließen. Der Versicherte muss hier mindestens 120 Euro jährlich an Prämien einzahlen.

VERSICHERUNGEN

Unisex-Tarife:

Obwohl das Gesetz Mitte Dezember an der letzten parlamentarischen Hürde, am Bundesrat, hängenblieb, sollen nur noch Unisex-Tarife angeboten werden. Die Versicherungen machen dann Schluss mit der vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Geschlechterdiskriminierung. Teurer wird es für Männer bei der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge, für Frauen bei Risikoversicherungen. Bisher wurden diese Tarife nach Geschlecht differenziert. Bei Unisex-Tarifen zahlen Männer und Frauen für die gleiche Versicherung den gleichen Preis.

Steuer

Steuersenkung:

 

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2013 um 126 auf 8130 Euro im Jahr. 2014 soll der Grundfreibetrag um weitere 224 Euro auf 8354 steigen. Dadurch sinkt die Steuerlast geringfügig. Nach Berechnungen von Steuerexperten werden die Steuerzahler 2013 um höchstens zwei Euro im Monat entlastet. 2014 kommt dann noch einmal eine maximale Entlastung von 3,60 im Monat hinzu. Es ergibt sich damit ein maximaler Gesamtvorteil von 67 Euro im Jahr 2014. Dieser werde ab einem zu versteuernden Einkommen von 13 460 Euro erreicht. Damit werden die Bürger insgesamt um 2,5 Milliarden Euro entlastet. Die Anhebung des Existenzminimums war vom Bundesverfassungsgericht gefordert worden.

ELEKTRONISCHE LOHNSTEUERKARTE:

Sie wurde bereits zweimal verschoben. Auch jetzt kommt sie etappenweise. Arbeitgeber haben das gesamte kommende Jahr Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.

ENERGETISCHE GEBÄUDESANIERUNG:

Im Zuge eines neuen Programms werden Einzelmaßnahmen mit bis zu 5000 Euro bezuschusst. Die Bundesregierung stellt ab 2013 rund 300 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um das Energiesparen in Gebäuden zu forcieren. Damit stehen neben einem anderen Programm für zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank zunächst einmal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.

 

RENTEN-STEUER:

Arbeitnehmer können von den gesetzlichen Rentenbeiträgen statt 48 Prozent nun 52 Prozent steuerlich absetzen. Die Beträge sind in den Vorsorgepauschalen bei der Lohnsteuerberechnung schon eingearbeitet.

ELTERNGELD:

Das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wird anders berechnet. Viele Arbeitnehmer dürften die Berechnung des Elterngeldes nicht mehr selbst vornehmen können und auch weniger Elterngeld erhalten, so Experten. Der Grund: Bei der Berechnung zählen nicht mehr die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, erklären Verbraucherschützer. Abgezogen werden für die Sozialversicherungsbeiträge stattdessen künftig pauschal 21 Prozent. Dadurch kann das Elterngeld für Eltern mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2000 bis 3000 Euro um sieben bis zehn Euro im Monat sinken. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten sich werdende Eltern vor allem bei der Wahl der Steuerklasse frühzeitig beraten lassen.

Arbeitsmarkt

LANGZEITARBEITSLOSE:

Die rund sechs Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt auf 382 Euro. Das ist ein Plus von 2,1 Prozent. Der Hartz-IV-Satz für Partner erhöht sich um acht auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von sieben bis 14 Jahren um sechs auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls sechs auf 289 Euro.

Kurzarbeitergeld:

Die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld wurde angesichts der sich abschwächenden Konjunktur bereits zum 14.Dezember 2012 auf bis zu zwölf Monate verdoppelt. Dies soll den Unternehmen Planungssicherheit geben und Entlassungen möglichst verhindern.

Mini-Jobs:

Die Verdienstobergrenze für Mini-Jobber steigt um 50 auf 450 Euro. Wer eine solch geringfügig entlohnte Beschäftigung 2013 erstmals annimmt, muss Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Betroffene können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ebenfalls um 50 Euro angehoben wird die Obergrenze für Minijobs: Für sie gilt damit künftig eine Entgeltspanne zwischen 450,01 und 850 Euro.

Finanzen

Bundesschatzbriefe:

Die Bundesfinanzagentur wird ab 2013 keine Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihen mehr anbieten. Das Bundesfinanzministerium begründet die Abschaffung dieser Produkte mit Kosteneinsparungen. Bei Anlegern waren die Wertpapiere wegen ihres geringen Risikos beliebt, auch wenn die Verzinsung zuletzt mager ausfiel. Andere Produkte wie Bundesanleihen und -obligationen können zwar weiterhin erworben werden. Allerdings fällt der kostenlose Erwerb über die Finanzagentur weg. Anlegern bleibt nur noch der gebührenpflichtige Kauf bei Banken und Sparkassen. Auch die kostenlose Verwahrung der Wertpapiere wird eingestellt. Schon bestehende Konten genießen allerdings Bestandsschutz.


offene Immobilienfonds:

Ab Januar greifen neue Regeln für offene Immobilienfonds, die bereits mit dem Anlegerschutzgesetz 2011 verabschiedet wurden. Danach müssen Anleger ihre Fonds nun erst 24 Monate halten, bevor sie die Anteile wieder zurückgeben dürfen. Zudem muss der Anleger bereits zwölf Monate vor der beabsichtigten Rückgabe unwiderruflich erklären, dass er seine Anteile zurückgeben will. Allerdings gelten beide Fristen nur für Anteilsrückgaben von über 30 000 Euro pro Kalenderhalbjahr. Altkunden müssen sich nicht an die neue Mindesthaltefrist halten.

 

Kapitalerträge:

Ab 2013 sind Geldinstitute verpflichtet, bestimmte Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Betroffen sind laut dem Bund der Steuerzahler die Erträge, die aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) freigestellt waren. Auf diese Weise können die Finanzämter nachträglich prüfen, ob die Angaben zu den Kapitaleinkünften richtig waren, die bei der Beantragung der NV-Bescheinigung gemacht wurden.

Verkehr

Fernbusse:

Als Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern bekommen innerdeutsche Fernlinienbusse freie Fahrt. Mit Rücksicht auf den vom Steuerzahler subventionierten Öffentlichen Nahverkehr dürfen die Fernbusse aber nur Haltepunkte im Abstand von mindestens 50 Kilometern anfahren.

Schwerbehinderte:

Erstmals seit 1984 erhöht sich für Schwerbehinderte die Eigenbeteiligung für Bus- und Bahntickets: Sie müssen künftig 72 statt 60 Euro im Jahr bezahlen. Einkommensschwache sowie blinde und hilflose Menschen bleiben von der Eigenbeteiligung weiter befreit.

ELEKTROAUTOS:

Reine Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 könnten für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Weitere Steueranreize gibt es für Elektroautos als Dienstwagen. Das gehört aber zum noch strittigen Jahressteuergesetz 2013.

Medien

RUNDFUNKGEBÜHR:

Sie wird komplett nach dem Prinzip „Eine Wohnung, ein Beitrag“ umgestellt. Die Zahl der Fernseh- und Radiogeräte oder die Zahl der Mitbewohner spielt keine Rolle mehr. Die Rundfunkabgabe von 17,98 Euro im Monat wird also gleichermaßen fällig für Singles, Großfamilien oder eine WG. Hintergrund der Umstellung ist, dass öffentlich-rechtliche Radio- und TV-Sender via Smartphone und Laptop inzwischen überall empfangbar sind, immer mehr Bürger ihre Radio- und Fernsehgeräte zu Hause abmeldeten, was die Einnahmen aus der Rundfunkgebühr schmelzen ließ. Die Abgabe soll dies nun stoppen.

Vereine

ÜBUNGSLEITERPAUSCHALE:

Tätigkeiten wie die Arbeit als Trainer, Ausbilder oder Betreuer sollen künftig stärker begünstigt werden. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von derzeit 2100 auf 2400 Euro. Zudem soll die „Ehrenamtspauschale“ um 220 auf 720 Euro steigen. Die Änderungen werden wohl erst Anfang 2013 beschlossen, sollen aber rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.

Bundeswehr

Wehrsold:

Der Grundwehrsold beim freiwilligen Wehrdienst und das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst bleiben steuerfrei. Steuerpflichtig werden ab 1. Januar 2013 unter anderem der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Erstmals steuerfrei gestellt sind Geldbezüge bei anderen Diensten, für die es auch Kindergeld gibt (z.B. freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Diese Regelung ist Teil des strittigen Jahressteuergesetzes 2013.

 
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