Der französische Präsident gilt als mächtigster Politiker Europas und wird zuweilen auch als „Monarch auf Zeit“ bezeichnet. Er ist nicht nur Staatsoberhaupt und Hüter der Verfassung, sondern zugleich oberster Chef der Exekutive. Legitimiert wird die Machtfülle des Präsidenten dadurch, dass er direkt vom Volk gewählt wird. Die Direktwahl wurde 1958 mit der von Charles de Gaulle gegründeten Fünften Republik eingeführt.
Als Chef der Exekutive leitet der französische Präsident die Kabinettssitzungen und bestimmt so auch tägliche Regierungsgeschäfte. Er ernennt den Premierminister und sucht in der Regel auch die Minister aus. Außerdem kann der Präsident das Parlament jederzeit auflösen und Wahlen anordnen. Er selbst sollte während seiner Amtszeit „Repräsentant aller Franzosen“ sein und kann nicht abgewählt werden.
Zu den Zuständigkeiten des Präsidenten gehört die Außen- und Sicherheitspolitik. Als Oberbefehlshaber der Streitkräfte entscheidet er auch über den Einsatz von Atomwaffen. Nur bei Landesverrat kann ihm während seiner Amtszeit ein Prozess gemacht werden.
Die innenpolitischen Befugnisse des Präsidenten werden deutlich geschwächt, wenn das gegnerische Lager in der Nationalversammlung eine Mehrheit hat und deswegen den Regierungschef stellen kann. Eine derartige „Kohabitation“ gab es zuletzt in den Jahren 1997 bis 2002 mit dem Konservativen Jacques Chirac als Präsidenten und dem Sozialisten Lionel Jospin als Premierminister.
Mit seiner Machtfülle gilt das französische Staatsoberhaupt als Gegenentwurf zum deutschen Bundespräsidenten. Das Grundgesetz weist dem deutschen Staatsoberhaupt zwar viele Aufgaben zu, aber wenig politische Befugnisse.