Mehr als die Hälfte aller Riester-Sparer, die einen neuen Vertrag abschließen, entscheiden sich heute für die sogenannte Eigenheimrente. Andreas J. Zehnder, der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der privaten Bausparkassen, verspricht sich davon auch neue Impulse für den Wohnungsbau. Heute entscheidet der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über eine Reihe von Verbesserungen bei der Riester-Rente. Zu ihnen gehört neben aussagefähigen Informationsblättern für jedes Produkt und einer Deckelung der Kosten beim Vertragswechsel auch ein neuer Steuerrabatt beim „Wohn-Riester“.
Andreas J. Zehnder: Das ist insofern gerecht, als die Politik auf die Bedürfnisse des Marktes reagiert. Die Nachfrage nach der Eigenheimrente ist unverändert groß. Immer mehr Menschen halten Wohneigentum für die sicherste Form der Geldanlage.
Zehnder: Natürlich würde unser Produkt dadurch etwas attraktiver. Wenn Sie von einem Wettbewerbsvorteil sprechen, müssen Sie aber auch eines bedenken: Andere Anlageformen werden bereits seit dem Jahr 2002 gefördert, die Eigenheimrente gibt es erst seit 2008.
Zehnder: Natürlich hoffe ich auf die Vernunft der Politik. Aber natürlich weiß ich auch, dass kurz vor einer Bundestagswahl die Vernunft nicht immer der einzige Wegweiser ist. Es wäre fatal, wenn die geplanten Vereinfachungen und Verbesserungen für Riester-Sparer aus parteitaktischen Gründen unterbleiben würden. Wer als Rentner im eigenen Heim statt zur Miete wohnt, spart im Schnitt 520 Euro im Monat.
Zehnder: Mag sein, dass einzelne Produkte ins Gerede gekommen sind. Untersuchungen wie die der Zeitschrift „Finanztest“ zeigen allerdings, dass die Eigenheimrente davon nicht betroffen ist. Sie wird von allen Fachleuten nach wie vor sehr gut beurteilt. Und was die Nebenkosten angeht, haben wir hier mit das günstigste Produkt überhaupt.
Zehnder: Obwohl die Eigenheimzulage längst abgeschafft wurde, hat sie den Steuerzahler im vergangenen Jahr noch 1,6 Milliarden Euro gekostet – das liegt an der langen Laufzeit von acht Jahren. Ich glaube, dass zu einer vernünftigen Wohnbauförderung beides gehört: Impulse für den Mietwohnungsbau – und Impulse für den Bau von Eigenheimen, zum Beispiel durch eine Art Baukindergeld. Vor allem in den Ballungsräumen muss die Politik jetzt Anreize schaffen, damit Familien sich ihren Traum von den eigenen vier Wänden auch erfüllen können.
Zehnder: Im ersten Quartal haben die in unserem Verband organisierten Bausparkassen 20 Prozent mehr an neuen Verträgen abgeschlossen als zum gleichen Zeitpunkt 2012. Unsere Kunden wissen, dass die Zinsen nicht ewig so niedrig sein werden, und sichern sich jetzt schon günstige Darlehen für die Zukunft. Außerdem wissen sie, dass ihr Geld bei den Bausparkassen sicher ist. Wir gehören zu den wenigen, die ohne Schrammen durch die Finanzkrise gekommen sind.
Die Riester-Rente und ihre Möglichkeiten
Bei der Altersvorsorge gehört die Riester-Rente zu den bekanntesten Arten. Benannt ist sie nach dem ehemaligen SPD-Bundesarbeitsminister Walter Riester (1998 bis 2002). Wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in Bank- und Fondssparpläne oder eine Rentenversicherung steckt, erhält eine Grundzulage von 154 Euro jährlich. Eltern mit zwei kleinen Kindern können sogar mehr als 900 Euro bekommen. Mit Zulagen gefördert werden über den sogenannten Wohn-Riester seit einiger Zeit auch spezielle Sparverträge für Häuslebauer und Wohnungskäufer. Dabei sind die einzelnen Riester-Produkte für unterschiedliche Altersgruppen und Spartypen geeignet. Wer einen Riester-Vertrag hat, kann bis zu drei Viertel oder 100 Prozent seines angesparten und steuerlich geförderten Kapitals unmittelbar für den Kauf oder Bau seiner Wohnung verwenden. Eine Pflicht zur Rückzahlung des entnommenen Betrags besteht nicht. Die Entnahme muss in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung erfolgen. Davon ist auszugehen, wenn innerhalb von einem Monat vor der Beantragung der Entnahme und bis zu zwölf Monate nach der Auszahlung des Altersvorsorgekapitals Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung der Wohnung entstanden sind. Damit sind Wohnungen ausgeschlossen, die vor dem 1. Januar 2008 hergestellt oder angeschafft wurden. Es besteht aber die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase das Kapital zur Entschuldung einer selbst genutzten Wohnung zu verwenden. Zum anderen werden Aufwendungen zur Tilgung eines Darlehens für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung wie Beiträge zu einem Riester-Sparvertrag gefördert. Gefördert wird nur, wenn das Darlehen für eine nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte Wohnung verwendet wurde. Es gibt drei mögliche Formen von begünstigten Darlehensverträgen: Den reinen Darlehensvertrag, eine Kombination aus einem Sparvertrag mit einer Darlehensoption (typischerweise ein Bausparvertrag) oder ein Vorfinanzierungsdarlehen (typischerweise ein Bausparkombivertrag). TEXT: dpa