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BRÜSSEL
Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln steht auf der Kippe
Detlef Drewes
Detlef Drewes
 |  aktualisiert: 08.01.2016 11:07 Uhr

Der Salat vom Wochenende welkt langsam vor sich hin. Das Mindesthaltbarkeitsdatum der Nudeln wurde überschritten, der Tee ist auch schon deutlich darüber – ab in den Müll. 89 Millionen Tonnen an Lebensmitteln werfen die EU-Bürger jedes Jahr weg. Mit rund 82 Kilo je Bundesbürger sind die Deutschen ganz vorne mit dabei. Im Verbraucherschutzministerium hat man ausgerechnet, dass das zwei volle Einkaufswagen mit einem Wert von 285 Euro ergibt. Doch ein Großteil davon wäre sicher noch deutlich länger genießbar.

Kein Verfallsdatum

„Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum“, heißt es beim Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE). Jetzt will die EU handeln. Am gestrigen Montag sammelten die Agrarminister Deutschlands, Dänemarks, Österreichs und Luxemburgs zusammen mit den Kollegen aus Schweden und den Niederlanden bei der Ratstagung der Landwirtschaftsminister in Brüssel Unterstützung für den Vorschlag, das Mindesthaltbarkeitsdatum zu streichen – zunächst für langlebige Waren wie Nudeln, Reis, Tee, Kaffee oder Hartkäse. „Das Lebensmittel kann auch noch am Tag nach der angegebenen Mindesthaltbarkeit unbedenklich verzehrt werden“, schreibt die EU-Kommission in einem Papier, das den Ministern vorlag. „Zumindest dann, wenn die Aufbewahrungsvorschriften eingehalten wurden und die Packung nicht beschädigt ist.“

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Tatsächlich garantiert der vor gut 30 Jahren eingeführte Mindesthaltbarkeitsschutz nämlich nur, wie lange ein ungeöffnetes und richtig gelagertes Produkt seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält. „Die Leute werfen einwandfreie Nahrung weg, weil sie nicht genau wissen, was das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Packung bedeutet“, sagte am Montag die niederländische Landwirtschaftsministerin Sharon Dijksma in Brüssel. „Es wäre besser, auf das Datum zu verzichten, als einen völlig bedeutungslosen Termin auf die Packung zu drucken.“ Eine Entscheidung gab es am Montag noch nicht. Die Minister wollen erst noch prüfen, ob der „Mindestens haltbar bis...“-Eintrag wirklich ohne Konsequenzen für den Verbraucherschutz gestrichen werden könnte. Erst danach soll ein Gesetzesvorschlag ausgearbeitet werden, den das Europäische Parlament beschließen müsste. Das kann bis weit ins nächste Jahr hinein dauern.
 
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