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BRÜSSEL/LUXEMBURG
Mehr Glücksspiele?
reda
 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:27 Uhr

Für die Fußball-Weltmeisterschaft kommt das Urteil zu spät. Aber schon zum Start der nächsten Bundesliga-Saison könnten deutsche Tipper und Wetter auf ein deutlich breiteres Angebot im Internet hoffen – vorausgesetzt die Länder setzen nun um, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag beschlossen hat.

In Luxemburg befanden die Richter, dass ein Nebeneinander von staatlich legitimierten Glücksspielen und amtlich genehmigten Angeboten im Internet kein Problem sei. Auslöser war ein Vorfall aus dem Jahr 2012. Damals hatte das Bundesland Schleswig-Holstein den Staatsvertrag der Bundesländer verlassen und 13 Monate Sportwetten- und Online-Casinobetreibern Lizenzen erteilt. So wurden Poker und andere Angebote erlaubt.

Nach gut einem Jahr kassierte die inzwischen neu gewählte Landesregierung den Sonderweg wieder ein, muss aber hinnehmen, dass die bereits erteilten Genehmigungen teilweise noch bis 2018 laufen.

In dem vorliegenden Verfahren hatte die staatliche Westdeutsche Klassenlotterie gegen den Anbieter Digibet aus Gibraltar geklagt, unterlag aber jetzt in letzter Instanz vor dem EuGH. Der bejahte zum einen den Eingriff des Staates in die Niederlassungsfreiheit, die zu den Grundsäulen der EU gehört. Gleichzeitig bekräftigte man aber, dass der deutsche Glücksspiel-Staatsvertrag durchaus geeignet sei, die Ziele des Allgemeinwohls sicherzustellen. Denn eigentlich sind nach hiesigem Gesetz alle Glücksspiele im Fernsehen oder Internet verboten.

Der Staat bietet Ausnahmen an, auch über das Datennetz. Hintergrund: Man will illegale Angebote und die Spielsucht bekämpfen, indem man ihnen lizenzierte staatliche Spiele entgegensetzt.

Diese Argumentation hatte der EuGH schon früher mehrfach kritisiert. Schließlich gerate, so hatte es in älteren Urteilssprüchen geheißen, der Staat in Glaubwürdigkeitsprobleme, wenn er zum einen vor den Gefahren solcher Glücksspiele warne, gleichzeitig aber als Veranstalter auftrete. Die im Staatsvertrag gegebene Möglichkeit, Lizenzen an private Spielebetreiber im Internet zu erteilen, ließen 15 Bundesländer bislang ungenutzt, lediglich Schleswig-Holstein ergriff diese Möglichkeit.

„Die Länder sind mit ihrem Glücksspiel-Staatsvertrag krachend gescheitert“, kommentierten die beiden schleswig-holsteinischen FDP-Vertreter Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp gestern das Urteil. Der EuGH habe sich am Donnerstag nur deswegen nicht zu den konkreten Bestimmungen der Länder-Vereinbarung geäußert, weil dazu ein eigenes Urteil 2015 erwartet wird. „Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis die EU-Ebene den Vertrag endgültig kippt.“ Notwendig sei eine „pragmatische und nachhaltige Glücksspielregelung“. Auch der private Wettanbieter bwin teilte mit, man begrüße die Klarstellung, dass ein Lizenzmodell und der Staatsvertrag nebeneinander bestehen können.

 
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