Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Beobachtung von Mitgliedern der Linken im Bundestag eingestellt. Dies sei auch „mit Blick auf ihren besonderen Status als Mandatsträger“ geschehen, erklärte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Stefan Paris. Das Ende der Beobachtung gelte auch für Abgeordnete, die herausragende Funktionen in „sogenannten offen extremistischen Zusammenschlüssen“ bekleiden. Linksfraktionschef Gregor Gysi sprach von einem „wichtigen Tag“ für seine Fraktion. Die „offen extremistischen Zusammenschlüsse“ selbst werden den Angaben zufolge weiter vom Verfassungsschutz beobachtet.
Sechs Tote bei Messerattacke auf Markt in China
Bei einem Streit auf einem Markt in China sind fünf Menschen erstochen und ein Angreifer von Polizisten erschossen worden. Der Erschossene soll laut Medienberichten ein Uigure aus der westchinesischen Region Xinjiang sein. Dort gibt es seit langem Spannungen zwischen der muslimischen Minderheit der Uiguren und der Mehrheit der Han-Chinesen. Die Polizei teilte am Freitag mit, bei einer Prügelei zweier Händler auf einem Gemüsemarkt in der Stadt Changsha habe ein Mann ein Messer gezückt und seinen Gegner erstochen. Anschließend habe der Mann auf seiner Flucht wahllos auf vier unbeteiligte Menschen in dem Markt eingestochen. Dann sei er von anrückenden Polizisten erschossen worden.
UN: Syrien-Krieg verursacht das größte Flüchtlingsdrama der Welt
Alle zehn Sekunden flieht in Syrien ein Mensch aus Angst um sein Leben. Mit neun Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen habe der Bürgerkrieg das weltweit derzeit größte Flüchtlingsdrama verursacht, stellte das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen fest. Die Organisation Syrischer Menschenrechtsbeobachter geht davon aus, dass der Konflikt in den vergangenen drei Jahren bereits mehr als 146 000 Menschen das Leben gekostet hat. Seit dem Ausbruch des Konflikts vor drei Jahren flohen nach UN-Angaben mehr als 2,5 Millionen Syrer ins Ausland; weitere 6,5 Millionen seien Vertriebene im eigenen Land.
Nachbarn müssen Rauchen auf dem Balkon dulden
Mieter müssen mit Rauchern auf dem Nachbarbalkon leben. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden. Die Richter wiesen damit erneut die Klage von Nachbarn eines Raucher-Ehepaares ab. Die Kläger aus Premnitz in Brandenburg hatten sich am Zigarettenqualm von der Etage unter ihnen gestört. Weder vor dem Amtsgericht Rathenow noch in der Berufungsinstanz in Potsdam hatten sie Erfolg. Die Richter sahen keine Grundlage dafür, Rauchern feste Rauch-Zeiten vorzuschreiben.