Die Gewalt im Osten der Ukraine nimmt kein Ende. Fast 8000 Menschen sind nach UN-Angaben seit Beginn der Kämpfe im April 2014 ums Leben gekommen. Immer häufiger seien Zivilisten unter den Toten, hieß es in einem am Dienstag in Genf veröffentlichten Bericht des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte. Darin wird sowohl der ukrainischen Armee als auch den Rebellengruppen vorgeworfen, Wohnviertel zu beschießen. Ungeachtet eines im Februar vereinbarten Rückzugs schwerer Waffen seien bis mindestens Mitte August auf beiden Seiten Panzer, Raketen, Kanonen, Mörser und Haubitzen eingesetzt worden.
Gegenwind für Netanjahu wegen seiner Nahostpolitik
Wegen des Stillstands im Nahostkonflikt und des fortgesetzten Ausbaus israelischer Siedlungen muss sich Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu bei seinem Besuch in London auf erheblichen Gegenwind einstellen. Auf der Webseite des Parlaments hieß es am Dienstag, inzwischen hätten 106 000 Briten eine Petition unterzeichnet, die sogar eine Verhaftung des Ministerpräsidenten fordert. Die Unterzeichner verlangen, Netanjahu solle sich für angeblich im Gazakrieg vom Sommer 2014 begangene Kriegsverbrechen verantworten. Die Regierung in London wies allerdings darauf hin, dass ausländische Regierungsvertreter bei offiziellen Besuchen im Vereinigten Königreich Immunität genießen.
Schwangere Familienministerin dankt für gute Wünsche
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (41) hat sich nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft für die vielen Gratulationen bedankt. „Allen vielen Dank für die Glückwünsche :-)“, twitterte die in Schwerin lebende Ministerin am Dienstag und schickte auch gleich den Link mit zu einem Beitrag der „Schweriner Volkszeitung“. Das Blatt hatte in seiner Dienstagsausgabe berichtet, dass die Ministerin schwanger ist und voraussichtlich im März ihr zweites Kind erwartet. Sie wolle gleich nach der Mutterschutz-Zeit wieder an ihren Arbeitsplatz im Berliner Ministerium zurückkehren. „Ich habe die Elternzeit bei Julian genommen. Mein Mann nimmt die Elternzeit jetzt“, wird Schwesig zitiert, die bereits einen achtjährigen Sohn hat.
Papst Franziskus erleichtert Annullierung katholischer Ehen
Katholische Ehen können künftig leichter für ungültig erklärt werden. Der Vatikan stellte dazu am Dienstag zwei Apostolische Schreiben (Motu Proprio) von Papst Franziskus vor. Zentrales Element ist, dass Ehen nun schon in erster Instanz von einem kirchlichen Gericht oder auch einem Bischof annulliert werden können, eine zweitinstanzliche Entscheidung also nicht mehr zwingend erforderlich ist.
An der Unauflöslichkeit der Ehe und damit dem Verbot der Ehescheidung hält der Vatikan unverändert fest. Schon bisher war es aber nach kanonischem Recht möglich, Ehen unter bestimmten Voraussetzungen für ungültig zu erklären.
Säumige Krankenkassenzahler bekommen weniger Leistungen
Stehen gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse trotz Mahnung seit zwei Monaten im Beitragsrückstand, kann der Anspruch auf Kassenleistungen „ruhend“ gestellt werden. Auch bei einem Wechsel der Krankenkasse könne der Versicherte dann nur noch nicht aufschiebbare Leistungen beanspruchen, stellte am Dienstag das Bundessozialgericht in Kassel klar. Betroffen sind freiwillig gesetzlich Versicherte sowie Selbstständige (AZ: B 1 KR 16/15 R). Foto: dpa