kurz & bündig: Urteil: Mehr Urlaub für Jüngere im öffentlichen Dienst
Jüngeren Angestellten im öffentlichen Dienst stehen pro Jahr bis zu vier Tage mehr Urlaub zu. Das Bundesarbeitsgericht erklärte die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer für unwirksam (9 AZR 529/10). Damit haben alle Beschäftigen Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Da der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder gleichlautend ist, gehen Juristen davon aus, dass die Entscheidung Auswirkungen auf die Landesangestellten hat.
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