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kurz & bündig: Lebenspartnerschaften: Finanzhof stärkt Gleichstellung
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:45 Uhr

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe gestärkt. So hat nach einem Urteil des höchsten deutschen Finanzgerichts eine Frau Anspruch auf Kindergeld auch „für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin“. Damit übertrage das Gericht die für Ehepaare geltende Regelung auf die sogenannte Homo-Ehe, heißt es in der Mitteilung. (Az. VI R 76/12)

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