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kurz & bündig: Bundeskabinett beschließt Umsetzung der EU-Agrarreform
Evangelischer Pressedienst
 |  aktualisiert: 26.02.2014 19:21 Uhr

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Umsetzung der EU-Agrarreform auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf regelt die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin mitteilte. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig 4,5 Prozent der maximalen jährlichen Direktzahlungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung verwendet werden. Damit würden von 2015 bis 2019 jährlich 229 Millionen Euro umverteilt. Die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe werden so umgestaltet, dass sich ein bundesweit einheitlicher Wert pro Hektar ergibt. 30 Prozent der Direktzahlungen sollen ferner für Landwirtschaftsmethoden gezahlt werden, die Klima- und Umweltschutz fördern. Dabei werden unter anderem „ökologische Vorrangflächen“ ausgewiesen, mit deren Gestaltung allerdings die Ökobranche nicht zufrieden ist, da dort Pestizide und Mineraldünger zugelassen sind.

EU-Parlament stimmt für Auto-Notrufsystem eCall

Neue Autos sollen nach dem Willen des EU-Parlaments ab 2015 das automatische Notrufsystem eCall bekommen. Bei einem Unfall soll eCall den Standort des Fahrzeugs automatisch an einen Rettungsdienst übermitteln, was etwa helfen soll, wenn der Fahrer bewusstlos ist. Das Parlament stimmte am Mittwoch in Straßburg mit großer Mehrheit für eine Verordnung. ECall soll künftig verpflichtend zur Serienausstattung von Autos gehören und ab 2015 in Neuwagen installiert werden. Ob es dazu kommt, ist aber noch unklar. Die Verhandlungen zwischen Europaparlament und EU-Staaten beginnen möglicherweise erst im Herbst. Das System soll kostenlos sein und auf der Notrufnummer 112 basieren.

Prä- und Probiotik: Hipp unterliegt Milupa vor Gericht

Der Babynahrungshersteller Milupa hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen seinen Konkurrenten Hipp einen Sieg errungen. „Präbiotik“ und „Probiotik“ dürfen nach einem Urteil vom Mittwoch zumindest nicht dann auf Produkten stehen, wenn damit zugleich auf den Nutzen für den Darm hingewiesen wird. Die Firma Hipp geht nach dem Urteil davon aus, dass sie die beiden Begriffe alleine sehr wohl noch verwenden darf. Kläger Milupa sieht das ganz anders.„Hier wurde in einer Art Werbung betrieben, die rechtlich nicht zulässig ist“, sagte ein Milupa-Sprecher. Beide Seiten warten nun gespannt auf die Urteilsbegründung, die noch aussteht.

Präsident Gül unterzeichnet umstrittenes Justizgesetz

Nach der schärferen Kontrolle des Internets verstärkt die türkische Regierung nun auch ihren Einfluss auf die Justiz. Präsident Abdullah Gül teilte am Mittwoch mit, er habe einer umstrittenen Gesetzesänderung über den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte zugestimmt. Allerdings habe er Änderungen in Punkten durchgesetzt, die er für verfassungswidrig gehalten habe. Dem Verfassungsgericht bleibe vorbehalten, endgültig über das Gesetz zu entscheiden. Kritiker halten die Unabhängigkeit der Justiz durch die Reform für gefährdet. Vergangene Woche hatte Gül das umstrittene Gesetz für mehr Überwachung der Bürger im Internet unterzeichnet, aber auch dort Änderungen verlangt.

Europaparlament: Prostitution erst ab 21 Jahren erlauben

Das Europäische Parlament möchte für Prostituierte ein Mindestalter von 21 Jahren einführen. „Prostitution verletzt die Menschenwürde und die Menschenrechte“, unterstrichen die Straßburger Abgeordneten am Mittwoch in einer nicht-bindenden Entschließung. Bei der Mindestalter-Forderung nehmen die Europa-Parlamentarier insbesondere den Freier in den Blick: Wer mit einer Frau unter 21 Jahren käuflichen Geschlechtsverkehr hat, soll nach ihren Vorstellungen europaweit strafrechtlich verfolgt werden. Eingebracht hatte die Klausel die deutsche Europaabgeordnete Angelika Niebler (CSU). Die CSU spricht sich auch in Deutschland für eine Altersgrenze bei Prostituierten von 21 Jahren aus.

 
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