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kurz & bündig: Bundesarbeitsgericht: Lehrlinge bei Verdacht auf Straftat kündbar
reda
 |  aktualisiert: 12.02.2015 20:24 Uhr

Auszubildende müssen bereits beim Verdacht einer Straftat mit ihrer Entlassung rechnen. Trotz des besonderen Schutzes von Lehrlingen kann auch im Ausbildungsverhältnis ein dringender Straftatverdacht eine fristlose Kündigung rechtfertigen, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (6 AZR 845/13). Allerdings seien die Besonderheiten des Lehrverhältnisses wie das jugendliche Alter der Azubis und ihre charakterliche Entwicklungsstufe zu berücksichtigen. Damit scheiterte ein 25-Jähriger in letzter Instanz mit der Klage gegen seinen Rauswurf. Der Mann hatte 2011 seinen Ausbildungsplatz bei einer Bank verloren, weil er beschuldigt worden war, 500 Euro aus einer Geldkassette gestohlen zu haben.

18 Jahre Haft für britischen Kinderarzt wegen Missbrauchs

Ein früherer Kinderarzt aus einem Krankenhaus im britischen Stoke Mandeville ist am Donnerstag zu 18 Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Der heute 79 Jahre alte Mann hatte sich in den 70er und 80er Jahren an jungen Mädchen vergangen, in zwei Fällen wurden ihm Vergewaltigungen nachgewiesen, wie bei der Verkündung des Strafmaßes eines Gerichtes in Reading bei London deutlich wurde. Unter anderem hatte der Mann Kinder hinter einer spanischen Wand im Behandlungszimmer missbraucht, während die Eltern im gleichen Raum warteten.

Ex-Krankenpfleger gesteht Tötung von bis zu 30 Patienten

Die Tötung von bis zu 30 Klinik-Patienten hat ein ehemaliger Krankenpfleger vor Gericht gestanden. Der wegen Mordes angeklagte 38-Jährige sagte im Landgericht Oldenburg, die Angaben des psychiatrischen Gutachters zu seinen Taten seien korrekt. Demnach spritzte der Mann etwa 90 Patienten im Klinikum Delmenhorst eine Überdosis eines Herzmedikaments – bis zu 30 Menschen starben daran. Ein Urteil könnte am 26. Februar fallen.

 
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