STRASSBURG
Kritik am Inzestverbot
(rtr/dpa) Einvernehmlicher Sex zwischen engen Verwandten bleibt in Deutschland nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verboten. Der Paragraf 173 des deutschen Strafgesetzbuchs stellt den „Beischlaf zwischen Verwandten“ unter Strafe. Bestraft werden leibliche Verwandte und leibliche Geschwister, „die miteinander den Beischlaf vollziehen“. Andere sexuelle Handlungen sind nicht erfasst.
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