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KARLSRUHE
Kritik am Deal in Strafprozessen
dpa
 |  aktualisiert: 07.11.2012 22:45 Uhr

Die Praxis der Absprachen in Strafprozessen stößt bei Verfassungsrichtern, Richtern und der Justizministerin auf große Bedenken. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) an, sie werde „alles tun, um mögliche Missentwicklungen zu korrigieren“. Das Karlsruher Gericht verhandelte über drei Verfassungsbeschwerden gegen Strafurteile, die nach einer Absprache zustande gekommen waren.

In Deutschland ist die „Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten“ seit 2009 gesetzlich geregelt – in der Praxis halten sich viele Richter allerdings nicht an die Bestimmungen, wie der Düsseldorfer Kriminologe Karsten Altenhain ausführte. Er hatte eine Studie im Auftrag des Gerichts erstellt: Demnach treffen fast 60 Prozent der Richter die Mehrzahl ihrer Absprachen – sogenannte Deals – ohne die vorgeschriebene Protokollierung, also informell.

Das rief kritische Fragen hervor: „Müsste das nicht eigentlich illegale Verständigung heißen?“, fragte etwa Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff. Problematisch fanden die Verfassungsrichter auch, dass die Erforschung der Wahrheit bei einer Absprache oft zu kurz kommt: Nach Altenhains Studie überprüfen 28 Prozent der Richter nach einem Deal bestenfalls „manchmal“, ob das ausgehandelte Geständnis auch glaubhaft ist. BGH-Präsident Klaus Tolksdorf, der als Sachverständiger gehört wurde, sprach von einem strukturellen Problem.

Generalbundesanwalt Harald Range sagte, er mache sich „Sorgen um die Wahrheitserforschung“. Er sprach sich aber grundsätzlich für die Möglichkeit von Verständigungen vor Gericht aus. Dabei solle es aber nicht ausreichen, wenn der Angeklagte lediglich ein „formales“ Geständnis abgebe – also nur pauschal einräume, dass die Anklage zutreffe.

Mit einem Urteil ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.

 
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