zurück
BRÜSSEL
Kommentar: Wie die EU mit zweierlei Maß misst
Detlef Drewes
Detlef Drewes
 |  aktualisiert: 30.12.2019 02:10 Uhr

Dieser Preis ist keine Ehrung. Das Europäische Parlament zeichnet mit dem jährlich verliehenen Sacharow-Preis auch niemanden aus. Die Abgeordneten wollen allerdings jenen Mut machen, die sich – oft genug unter Einsatz ihres Lebens – für Minderheiten starkmachen, gegen staatliche Willkür und für den Erhalt der Menschenrechte eintreten.

Die Liste derjenigen, denen das Straßburger Abgeordnetenhaus auf diese Weise den Rücken gestärkt und deren Schicksal ans Licht gezerrt hat, beweist, wie wichtig dieses „Gewissen“ der Union ist: Der erste, dem dieser Preis zugesprochen wurde, war 1988 der südafrikanische Bürgerrechtler Nelson Mandela.

Aber wer derart die Finger in die moralischen Defizite anderer Staaten legt, muss sich natürlich auch gefallen lassen, dass man dann ebenso nach der Verwirklichung dieser Grundwerte innerhalb der eigenen Grenzen fragt. Rechtsstaatlichkeit und Erhalt der Demokratie – es sind diese beiden Stichworte, die die EU vor sich herträgt, obwohl ihre Verteidigung immer schwerer wird.

In einigen EU-Ländern werden Rechte mit Füßen getreten

Ungarn, Polen, Tschechien und nun Malta – die Zahl der Staaten, in denen demokratische Errungenschaften wieder zurückgedreht oder abgebaut werden, ist hoch. Nimmt man noch jene Länder dazu, in denen die Rechte von Minderheiten mit Füßen getreten werden, verlängert sich die Liste. Wie kann der Kreis der 27 Staatenlenker beim EU-Gipfel in Brüssel zusammensitzen und andere wegen Defiziten bei den Grundwerten verurteilen, während zu viele aus den eigenen Reihen auch nicht besser sind?

Die neue Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat angekündigt, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu einem Kernanliegen ihrer Amtszeit zu machen. Noch ist nur schemenhaft erkennbar, mit welchen Instrumenten sie dieses Ziel erreichen will. Bisher gibt es bestenfalls Andeutungen über einen generellen Katalog, der jährlich an alle Mitgliedsländer angelegt werden soll.

Und dann? Das 2014 eingeführte Verfahren in den Europäischen Verträgen blieb bisher jedenfalls vollkommen wirkungslos. Denn zur Verurteilung ist Einstimmigkeit nötig, und diese erscheint praktisch nicht erreichbar. Nur eine befreundete Regierung des „Sünders“ reicht für ein Veto. Der Katalog der Sanktionen mit dem Entzug der Stimmrechte und einem Stopp der Fördergelder erscheint deshalb nur theoretisch hart.

Die Bewertung ist laut Experten schwierig und subjektiv

In der Praxis erreicht man mit diesem Papier nur wenig. Dies hat auch mit den derzeit fehlenden Kriterien zu tun, mit denen man Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und gegen die Menschenrechte messen kann. Experten kritisieren zunehmend, dass die Bewertung schwierig und subjektiv sei. Eine juristisch klare und unmissverständliche Liste muss also her, heißt es nun, damit jeder weiß, ab wann er sozusagen straffällig wird. Die Europäische Kommission wird dieses Projekt angehen, ob es aber tatsächlich Klarheit schaffen kann, erscheint fraglich.

Denn es gibt genügend Vorfälle, die so offenkundig sind, dass es keiner komplizierten Listen bedarf. Die Vorgänge in Malta sind so haarsträubend, dass jede Kommission und jeder EU-Gipfel wissen kann, dass hier eine Regierung alle demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln bricht.

Wer mutig genug ist, China wegen der Ausrottung der Uiguren an den Pranger zu stellen, sollte auch die Courage aufbringen, Menschenrechtsverstöße in den eigenen Reihen beim Namen zu nennen. Erst wenn bei der Auswahl des jährlichen Sacharow-Preises auch europäische Menschenrechtler zu den Kandidaten zählen, hat die EU gelernt, überall mit gleicher Elle zu messen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Detlef Drewes
Bürgerrechtler
EU-Gipfel
Europäische Kommission
Europäische Union
Europäisches Parlament
Menschenrechte
Menschenrechtler
Menschenrechtsverletzungen
Nelson Mandela
Rechtsstaatlichkeit
Regierungen und Regierungseinrichtungen
Sacharow-Preis
Ursula von der Leyen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen