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BERLIN
Koalition einigt sich bei Ökostromreform
Martin Ferber
Martin Ferber
 |  aktualisiert: 13.06.2016 03:48 Uhr

Einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zur Förderung des Ökostroms steht nichts mehr im Wege. Und auch das geplante Teilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen besserstellen soll und gleichzeitig die Kommunen spürbar entlastet, kann kommen. Die Spitzen der Großen Koalition klärten bei ihrem Treffen in der Nacht zum Donnerstag im Kanzleramt die letzten noch offenen Fragen und machten den Weg für entsprechende Gesetzentwürfe frei.

Keine Einigung gab es hingegen bei den beiden strittigen Themen Neuregelung der Erbschaftssteuer und Lohngleichheit zwischen Mann und Frau. Es seien weitere Beratungen notwendig, hieß es nach dem Treffen.

Gleichwohl rühmten die Koalitionäre das Klima des dreieinhalbstündigen Gesprächs. Es sei „viel zielorienter zugegangen“ als beim Bund-Länder-Gipfel am Vortag, hieß es aus Unionskreisen, CDU und CSU hätten trotz des anhaltenden Streits über die Flüchtlingspolitik „an einem Strang“ gezogen. Auf Arbeitsebene habe man „im Prinzip ein gutes Verhältnis“, sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef Michael Fuchs, in Sachfragen sei die Zusammenarbeit „eigentlich sehr vernünftig“.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

Ökostrom aus Biomasse: Punktsieg für Horst Seehofer und die CSU: Am Vortag noch verließ der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer den Bund-Länder-Gipfel im Kanzleramt vorzeitig, weil Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf seiner Position beharrte, den weiteren Ausbau von Biogasanlagen auf 100 Megawatt pro Jahr zu begrenzen. Seehofer forderte dagegen einen Zubau von 250 Megawatt. Beim Koalitionsgipfel am Mittwoch setzte sich Seehofer doch noch durch: In den ersten drei Jahren darf die aus Biogas produzierte Strommenge jährlich um 150 Megawatt steigen, in den darauffolgenden Jahren jeweils um 200 Megawatt pro Jahr. Damit ist der Weg für eine Reform des EEG frei.

Teilhabegesetz für Behinderte: Punktsieg für Andrea Nahles und die SPD. Die Koalition will die Lebensbedingungen für Millionen Menschen mit Behinderungen deutlich verbessern. Ein von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) erarbeiteter Gesetzentwurf soll bis Ende Juni ins Kabinett gebracht und noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Unter anderem ist geplant, dass Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe erhalten, deutlich mehr Vermögen als bislang (2600 Euro) behalten dürfen, zudem sollen Barrieren im Alltagsleben abgebaut und die Hilfen bei der Eingliederung ins Arbeitsleben verbessert werden. Die Kommunen werden durch das Gesetz um etwa fünf Milliarden Euro entlastet. Union wie SPD verwiesen darauf, dass dies „eines der wichtigsten sozialpolitischen Projekte der Wahlperiode“ sei.

Erbschaftssteuer: Als das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur Erbschaftssteuer als verfassungswidrig verwarf, gab es dem Gesetzgeber eineinhalb Jahre Zeit, eine Neuregelung zu verabschieden. Am 30. Juni läuft diese Frist aus, doch eine Lösung ist nicht in Sicht. Zwar liegt ein Entwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf dem Tisch, der auch von der SPD akzeptiert wird. Doch die bayerische CSU und der Wirtschaftsflügel der CDU lehnen ihn ab, da aus ihrer Sicht Familienunternehmen zu stark belastet werden und Arbeitsplätze gefährdet werden. Beim Gipfel im Kanzleramt kamen sich die Koalitionäre zwar näher, doch von einer Einigung sind sie noch immer weit entfernt.

Die Parteichefs von SPD und CSU, Sigmar Gabriel und Horst Seehofer, wollen sich in Kürze mit Finanzminister Schäuble treffen, möglicherweise schon am heutigen Freitag.

Lohngerechtigkeit: Niederlage für Manuela Schwesig und die SPD: Nicht durchsetzen konnte sich Frauen- und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) mit ihrem Vorhaben, größere Transparenz bei der Höhe von Löhnen zu schaffen. CDU und CSU äußerten massive Bedenken, sie lehnen vor allem das von Schwesig geplante Auskunftsrecht ab. Demnach sollen Frauen einen Anspruch erhalten zu erfahren, was ihre männlichen Kollegen auf vergleichbaren Posten im Durchschnitt verdienen. Die Union warnt vor einem zu hohen bürokratischen Aufwand und will das Auskunftsrecht erst in Unternehmen ab 500 Beschäftigten gelten lassen.

 
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