Die Sommerferien sind nicht mehr fern. Da steigt die Vorfreude auf den Familienurlaub, auf entspannte Tage zum Beispiel irgendwo am Mittelmeer oder in den Bergen. Wer seine Ferien im Ausland verbringen möchte, benötigt einen Personalausweis (innerhalb der Europäischen Union) oder den Reisepass. Eine Regelung, die auch für den Nachwuchs gilt. Kindereinträge im Pass der Eltern, die bislang möglich waren, verlieren am 26. Juni dieses Jahres ihre Gültigkeit.
Auf dass es zu Urlaubsbeginn kein böses Erwachen gibt: „Bei Auslandsreisen braucht jedes Kind ab der Geburt ein eigenes Reisedokument, auch mit Lichtbild“, erläutert Wolfgang Gräf, Leiter des Bürgerbüros der Stadt Würzburg.
Gräf empfiehlt Eltern, bei ihrer Kommune für die Tochter oder den Sohn einen Kinderreisepass zu beantragen. Zum einen entfalle bei diesem Dokument die rund dreiwöchige Wartezeit, die für die Herstellung der „normalen“ elektronisch lesbaren Reisepässe und Personalausweise in der Bundesdruckerei anfällt. „Den Kinderreisepass stellen wir selber aus, der ist zum Mitnehmen“, so Gräf. Zum zweiten kostet der Kinderausweis weniger Gebühr (siehe unten). „Da kann man dann im Urlaub einmal mehr Pizza essen gehen“, hat der Chef des Würzburger Bürgerbüros ausgerechnet. 929 Kinderreisepässe haben seine Mitarbeiter 2011 ausgestellt.
Einen Haken hat der Kinderausweis aber dennoch. „Er gilt nicht bei Reisen in die Vereinigten Staaten.“ Die Einreisebehörden in den USA verlangen selbst von Säuglingen einen biometrisch lesbaren Reisepass, wie ihn Erwachsene haben. „Wer also weiß, dass er in absehbarer Zeit mit seinen Kindern nach Florida oder New York reisen möchte, sollte für sie gleich den teuren Reisepass beantragen.“ Und da drängt die Zeit langsam mit Blick auf die Sommerferien.
- Einen unfassenden Überblick über alle Ausweise und Pässe in Deutschland (Bundesinnenministerium)
Eltern, die für ihr Kind einen Ausweis bei der zuständigen Passbehörde (Stadt, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft) beantragen, brauchen eine Geburtsurkunde oder einen alten auslaufenden Ausweis und gegebenenfalls einen Sorgerechtsnachweis. Dazu kommt ein Passfoto, und zwar eine „Frontalaufnahme nach internationalen Standards“, wie es im Behördendeutsch heißt.
„So ein Foto macht bei Babys richtig Spaß“, weiß Wolfgang Gräf um die Schwierigkeiten, Neugeborenen ein Pass-gerechtes Bild abzugewinnen. Im Zweifelsfall hilft der Experte im Fotoladen, die Aufnahme aus dem Familienalbum dürfte nicht ausreichen. Und weil wahrscheinlich ist, dass der Säugling schon beim nächsten Urlaub ganz anders aussieht, erlaubt der Gesetzgeber, im Kinderreisepass neue Bilder nachzutragen. Gräf empfiehlt: „Wer keinen Ärger bei der Grenzkontrolle riskieren möchte, sollte dies auch tun.“
Klar ist, dass man eine Flugreise ohne gültige Papiere gar nicht erst antreten darf. Da gilt es, die Ausweise rechtzeitig zu checken. Die Kontrollen an den Flughäfen sind streng. Was aber, wenn man mit dem Auto nach Österreich, Frankreich oder Italien reist? Reguläre Grenzkontrollen gibt es im sogenannten Schengen-Gebiet nicht mehr. Gleichwohl gilt eine Pflicht für deutsche Staatsangehörige, bei der Ausreise – egal in welchen Staat – oder der Einreise nach Deutschland einen gültigen Ausweis mitzuführen, heißt es bei der Bundespolizei.
Wer also zum Beispiel im Bayerischen Wald urlaubt und einen Tagesausflug nach Tschechien plant, sollte Ausweise für die ganze Familie einstecken. „Man weiß nie...“, sagt Wolfgang Gräf, „mir wäre das Risiko, ohne Papiere zu reisen, zu groß.“
Reisedokumente
Elektronischer Reisepass: Der ePass wird in der Regel für Personen ab zwölf Jahren ausgestellt. Ausnahme sind Kinder, die in die USA reisen wollen. Benötigt wird ein Lichtbild nach internationalen Standards. Gültigkeit: Zehn Jahre (bei Personen ab 24 Jahren) bzw. sechs Jahre (bei Jüngeren). Kosten: 59 Euro (für Personen ab 24 Jahren) bzw. 37,50 Euro (für Jüngere).
Personalausweis: Dieses Dokument können Personen ab 16 Jahren beantragen, aber auch Kindern ab zehn wird er auf Wunsch ausgestellt. Er gilt innerhalb Deutschlands und vor allem bei Reisen ins EU-Ausland. Benötigt wird ein Lichtbild nach internationalen Standards. Gültigkeit: Zehn Jahre (ab 24 Jahre) bzw. sechs Jahre (bei Jüngeren). Kosten: 28,80 Euro (ab 24 Jahren) bzw. 22,80 Euro (für Jüngere).
Kinderreisepass: Er wird für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs ausgestellt. Benötigt wird ein Lichtbild nach internationalen Standards. Gültigkeit: Sechs Jahre; der Kinderreisepass kann einmal verlängert werden; er gilt längstens bis zum zwölften Geburtstag. Kosten: 13 Euro, Verlängerung sechs Euro. Quelle: BMI