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Brüssel
Keine Einwände gegen die Pkw-Maut
Der Generalanwalt beim höchsten EU-Gericht sieht keine Benachteiligung ausländischer Autofahrer bei der Einführung in Deutschland.
Detlef Drewes
Detlef Drewes
 |  aktualisiert: 02.04.2019 14:39 Uhr

Die deutsche Pkw-Maut ist offenbar kein Verstoß gegen europäisches Recht.  Von Diskriminierung kann keine Rede sein – das ist die Botschaft, die Nils Wahl, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, den Österreichern entgegenstellte. Die Bundesregierung in Wien hatte Rechtsmittel gegen die geplante deutsche Pkw-Maut eingelegt. Ab 2020, so der Plan von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), soll die Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden – und jährlich 500 Millionen Euro in die Kassen spülen.

Doch seitdem die CSU den Plan 2013 in den Wahlkampf eingebracht hatte, gab es starke Zweifel, ob damit nicht ausländische Fahrer benachteiligt würden. Denn im Gegensatz zu den deutschen Autobesitzern müssen sie für die Vignetten zahlen, die Bundesbürger erhalten de facto einen kostenlosen Freifahrtschein, weil ihre Kfz-Steuer entsprechend gesenkt werden soll.

Der Generalanwalt, der das spätere Urteil des EuGH üblicherweise mit einer Stellungnahme vorbereitet, hielt Österreich ein „grundlegendes Missverständnis des Begriffs ‚Diskriminierung‘“ vor. Entscheidend sei nämlich die Tatsache, dass „jeder ausländische Fahrer verpflichtet ist, für die Benutzung deutscher Autobahnen einen Betrag zu zahlen, der höchstens so hoch wäre, wie der Betrag, der von den Haltern inländischer Fahrzeuge zu zahlen wäre.“ Dies sei das einzige Kriterium für die Frage, ob hier eine Diskriminierung vorliege oder nicht.

Denn, so der Generalanwalt weiter, die deutschen Behörden hätten völlig zu Recht die Auffassung vertreten, dass „die Kosten des Autobahnnetzes, die bisher hauptsächlich von den Steuerzahlern getragen werden, gleichmäßig auf alle Nutzer, einschließlich der Fahrer inländischer Fahrzeuge, aufgeteilt werden müssten.“

Dass die Bundesbürger gleichzeitig diese Mautkosten über eine Senkung der Kfz-Steuer wieder zurückbekämen, sei durchaus nachvollziehbar, da sie ansonsten einer „unverhältnismäßig hohen Besteuerung“ unterworfen würden. Im Übrigen stünden die deutschen Pläne mit den „anerkannten Dogmen der europäischen Verkehrspolitik“ im Einklang: Wer eine Autobahn benutze, dürfe über eine Infrastrukturabgabe auch an den Kosten beteiligt werden.

Für Österreich, dessen Klage von den Niederlanden unterstützt wurde, deutet sich damit eine deutliche Niederlage in dem Verfahren an. Zwar steht das Urteil noch aus, allerdings orientieren sich die EuGH-Richter in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle an den Gutachten der Generalanwälte. In Brüssel gab es dafür allerdings wenig Verständnis. Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Europa-Faktion, Ismail Ertug, nannte die Darstellungen „ein falsches Signal“. Er hoffe sehr, dass der EuGH den Empfehlungen nicht folge. Der grüne Europa-Parlamentarier Michael Cramer sagte: „Die Pkw-Maut ist europafeindlich und breitet den Teppich für nationale Alleingänge aus.“ Auch er wünsche sich, dass die Richter zu einem anderen Urteil kommen.

 
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