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BRÜSSEL/STRASSBURG
Keine Babyfotos mehr auf der Verpackung
Babylächeln nicht mehr erwünscht: Zufriedene Kindergesichter sollen, wenn es nach dem Europäischen Parlament geht, nicht mehr für Werbezwecke verwendet werden.
Foto: dpa | Babylächeln nicht mehr erwünscht: Zufriedene Kindergesichter sollen, wenn es nach dem Europäischen Parlament geht, nicht mehr für Werbezwecke verwendet werden.
Von unserem Korrespondenten Detlef Drewes
 |  aktualisiert: 13.06.2012 19:05 Uhr

Glückliche Babys sind gut fürs Geschäft. Doch damit soll es bald vorbei sein. Das Europäische Parlament wird heute in Erster Lesung über ein Paket an Vorschlägen beraten, die Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder sowie Menschen mit besonderer Empfindlichkeit betreffen.

„Wir Eltern sind bei der Fülle an Produkten auf dem Markt überfordert“, begründet die Schwebheimer (Lkr. Schweinfurt) CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber – selbst Mutter einer einjährigen Tochter – den Vorstoß. Es geht um den Erhalt des bisherigen hohen Standards, aber auch um das Vermeiden irreführender Etikettierungen. Der Gesundheitsausschuss des Parlaments hatte bereits gefordert, Babybilder auf Milchersatzprodukten zu verbieten.

Weisgerber: „Wir wollen verhindern, dass durch beschönigende Bilder suggeriert wird, Ersatzprodukte seien besser als das natürliche Stillen.“ Sogenannte Wachstumsmilch soll auch künftig als Lebensmittel mit speziellen Anforderungen kontrolliert bleiben. Die Kommission hatte die bisherige Richtlinie so verändert, dass diese Produkte künftig aus der verschärften Überwachung herausgefallen wären.

Angaben über Gluten-Gehalt

Weitgehendes Neuland betritt die Straßburger Volksvertretung bei Nahrungsmitteln für Menschen, die mit Laktose-Unverträglichkeit zu kämpfen haben. Derzeit sind Angaben wie „laktosefrei“ oder „sehr geringer Laktosegehalt“ noch nicht EU-weit reguliert. Die Parlamentarier fordern nun von der Kommission eine ganz klare Definition und ein Gutachten der Europäischen Lebensmittelüberwachung in Parma/Italien.

Und auch die Spezialprodukte für Personen, die Gluten nicht vertragen, soll künftig neu geregelt werden. Um den Zöliakiepatienten entgegenzukommen, will die europäische Volksvertretung beschließen, dass die Etiketten auf den Nahrungsmitteln um entsprechende Angaben über den Gluten-Gehalt erweitert werden. Die Betroffenen haben zur Bekämpfung ihrer Symptome nämlich nur die Möglichkeit, sich vollständig glutenfrei zu ernähren. Deshalb soll aus der bisherigen freiwilligen Nennung einiger Hersteller nun die verpflichtende Auflage für alle werden.

Die Korrekturen sind vor allem deshalb nötig, weil Brüssel die seit fünf Jahren bestehende Richtlinie novellieren will und dabei einige Spezialprodukte nicht mehr berücksichtigt worden wären. Derzeit müssen auf den Etiketten von verpackten Waren die 14 häufigsten Auslöser von Lebensmittelallergien genannt werden. Schon diese Regelung wird von den Fachverbänden als unzureichend eingestuft, weil beispielsweise bei Produkten mit langer Haltbarkeit (wie z. B. Gewürzmischungen) mit nicht genannten Laktosebestandteilen gerechnet werden müsse.

 
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