Dieser Einzelfall ist bitter, eine schwere Last für die Eltern. Das Kind sterben zu sehen, nachdem sie den herzkranken Sohn, der auch an einem Hirnschaden leidet, aus ihrer Heimat Türkei nach Deutschland gebracht haben. Sie hatten noch vor Gericht vergebens darum gekämpft, dass er auf die Warteliste für ein Spenderherz gesetzt wird. Nun liegt der Zweijährige im Sterben. „Seine Gehirnfunktion hat sich noch mal dramatisch verschlechtert“, bestätigte ein Sprecher der Uniklinik Gießen. Die Eltern haben ihn nun in die Türkei verlegen lassen, „damit er dort im Kreis seiner Familie sterben und beerdigt werden kann“, sagte der Anwalt der Familie.
Muhammet wurde 2012 in der Türkei geboren. Bald stellte sich heraus: Er leidet an einem Herzfehler. Die Eltern setzten alle ihre Hoffnungen auf eine Transplantation in Deutschland. Sie sammelten Spenden und brachten ihn nach Gießen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Herz des Kindes schon zu schlagen aufgehört, sein Gehirn war geschädigt, nur Maschinen hielten Muhammet am Leben.
Die Uniklinik Gießen weigerte sich, den Jungen auf die Warteliste für ein Spenderherz zu setzen. Das Krankenhaus handelte nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Darin heißt es, dass es gegen einen Platz auf der Warteliste spricht, wenn schwerwiegende Erkrankungen anderer Organe „das Operationsrisiko erheblich erhöhen oder den längerfristigen Erfolg der Transplantation infrage stellen“. Die Klinik musste für ihre Entscheidung viel Kritik einstecken. Ein Sprecher berichtete von massiven Anfeindungen, Mitarbeiter würden verbal und körperlich bedrängt und bedroht.
„Bis hin zur Willkür“
Manche Kommentatoren sahen in dem Fall eine Diskriminierung, wahlweise Behinderter oder von Ausländern. Der Fall zeige, „dass der Rechtsschutz schwer kranker Patienten im System des deutschen Transplantationsgesetzes völlig unzureichend gewährleistet ist“, lautet die Position der auf Menschenrechte spezialisierten Hamburger Kanzlei, die die türkische Familie vertritt.
Das eigentliche Problem aber ist: Es gibt zu wenig Spenderorgane. Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation wurden 2013 in Deutschland 313 Herztransplantationen durchgeführt, fast 1000 Patienten standen auf der Warteliste. „Wir müssen mit viel zu knappen Ressourcen – Spenderorganen – so umgehen, dass die Empfänger ausgewählt werden, die den größtmöglichen Nutzen davon haben“, kommentierte der Mainzer Medizinethiker Norbert W. Paul den Fall Muhammet bereits im September.
Der Skandal um manipulierte Wartelisten hat das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende zusätzlich erschüttert: In den westdeutschen Bundesländern sank die Zahl der Spender auf den niedrigsten Stand seit 30 Jahren. In den ersten neun Monaten 2014 spendeten bundesweit nur noch 649 Menschen nach ihrem Tod Organe. Im vergleichbaren Zeitraum waren es im vergangenen Jahr 675, im Jahr 2012 noch 829. Etwa 11 000 Schwerkranke warten auf ein Spenderorgan.
Der Rechtsstreit um Muhammet ist zu Ende. Im Oktober hatte das Landgericht Gießen der Klinik recht gegeben. Die nächste Instanz wird den Fall nicht mehr verhandeln. „Das Eilverfahren um sein Recht, auf die Warteliste für eine Herztransplantation gesetzt zu werden, kann nicht weitergeführt werden“, sagt der Anwalt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht den Gesetzgeber gefordert. Er müsse die Organvergabe genauer regeln. „Im Transplantationsrecht gibt es zwei Kriterien: Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Das Problem ist, dass sich das nicht ergänzt, sondern widerspricht. Das ist das Dilemma“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Die Folge: Dadurch gebe es für die Ärzte viel Interpretationsspielraum „bis hin zur Willkür“.