Als US-Präsident Donald Trump, der französische Staatspräsident Emmanuel Macron und die britische Premierministerin Theresa May am Wochenende ihren Soldaten den Einsatzbefehl gaben, als Vergeltung für den mutmaßlichen Einsatz von Chemiewaffen in der Stadt Duma durch das Assad-Regime Ziele in Syrien anzugreifen, die mit dem Chemiewaffenprogramm des Herrschers in Zusammenhang stehen, unterblieb der Anruf bei Bundeskanzlerin Angela Merkel. Er wäre auch zwecklos gewesen.
Im Weißen Haus, im Elysée-Palast und in Downing Street war man sich über die Position der Bundesregierung ohnehin im Klaren. Zum einen hatte Merkel schon am Donnerstag definitiv eine deutsche Beteiligung an einem Luftschlag gegen militärische Ziele in Syrien kategorisch ausgeschlossen, zum anderen hätte die Kanzlerin wegen des Parlamentsvorbehalts gar keinen Einsatz der Bundeswehr anordnen können.
Das kann nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich der Bundestag. Und der tritt erst in dieser Woche wieder zu seinen regulären Sitzungen zusammen.
So blieb es bei der paradoxen Situation, dass sich die Bundesregierung zwar demonstrativ an die Seite der Verbündeten und Partner stellte und die Luftangriffe als „erforderlich und angemessen“ bezeichnete, ansonsten aber untätig blieb, was sowohl im Inland wie im Ausland auf heftige Kritik stieß.
Deutliche Worte fand der frühere CSU-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. „Wenn Menschen abgeschlachtet werden, muss man auch einmal angreifen“, sagte der Ex-Minister. Die Bundesregierung mache es sich zu leicht, wenn sie sage, „die Drecksarbeit machen die anderen für uns“.
In Berlin wird dagegen auf die rechtlichen wie militärischen Probleme hingewiesen. Bei den Luftangriffen habe es sich weder um einen Nato-Einsatz gehandelt noch liege ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vor. Der Fraktionschef der Linken, Dietmar Bartsch, spricht daher auch offen davon, dass der Luftangriff gegen das Völkerrecht verstoße. „Die Bundesregierung macht sich mitschuldig durch Unterlassung“, twittert er.
Gegenüber dieser Redaktion weisen Militärexperten darauf hin, dass eine Beteiligung der Bundeswehr nicht nur wegen des fehlenden Mandats des Bundestags nicht möglich war, sondern auch aus militärischen Gründen. So sind zwar derzeit vier „Tornado“-Aufklärungsflugzeuge in Jordanien stationiert, um Stellungen des IS in Syrien und Nordirak zu ermitteln, doch für die Bekämpfung der Ziele in Syrien wären sie nicht infrage gekommen, da die für die Angriffe benötigten Marschflugkörper in Deutschland gelagert werden. Deutsche Eurofighter wiederum hätten auf dem langen Luftweg von Deutschland nach Syrien mehrfach in der Luft betankt werden müssen, wie es die Franzosen offenbar gemacht haben. Oder sie hätten zuerst nach Zypern fliegen müssen und von dort aus weiter nach Syrien, wie es die Briten machten. Die Maschinen der US-Luftwaffe konnten dagegen von einem Flugzeugträger im Mittelmeer aus starten.