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Berlin
Kehrt die Stechuhr zurück? Streit um Erfassung der Arbeitszeit
Bundestag muss Dokumentationspflichten einführen. Die Arbeitgeber wollen die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs am liebsten nicht umsetzen
Bernhard Junginger
 |  aktualisiert: 03.02.2020 02:11 Uhr

Kehrt die Stechuhr in den Alltag der deutschen Arbeitnehmer zurück? Auch wenn es sich dabei in der Regel um digitale Nachfolger der alten Stempelkarten aus Pappe handeln wird: Es sieht ganz so aus. Denn bei der Erfassung der Arbeitszeiten hinkt die Bundesrepublik den europäischen Vorgaben weit hinterher. An einer Änderung des Arbeitsrechts führt laut einem für das Bundesarbeitsministerium erstellten Gutachten, das dieser Redaktion vorliegt, kein Weg vorbei. Arbeitgeber sind entsetzt. Und der Streit darüber, wie die neuen Regeln aussehen sollen, entzweit auch die Große Koalition.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019 müssen Arbeitgeber künftig alle Arbeitszeiten sämtlicher Mitarbeiter systematisch erfassen. Das gilt auch, wenn diese von zu Hause aus („Home Office“) oder im Außendienst tätig sind. Nur so könnten die geleisteten Arbeits- und Überstunden verlässlich ermittelt werden. Ziel ist die Einhaltung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie, die mehr als durchschnittlich 48 Stunden Wochenarbeitszeit verbietet. Bisher müssen in Deutschland nur Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentiert werden.

In seiner vom Bundesarbeitsministerium bestellten Expertise kommt der Passauer Jurist Frank Bayreuther zu dem Schluss: „Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen.“ Der Bundestag sei deshalb verpflichtet, das Arbeitszeitrecht entsprechend zu ergänzen. Im von Hubertus Heil (SPD) geführten Arbeitsministerium heißt es, dass die Vorbereitungen zur Umsetzung des Urteils laufen.

In der Wirtschaft geht nun die Angst um, dass es zu einem ebenso lähmenden wie teuren Anwachsen der bürokratischen Pflichten kommt. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mahnte gegenüber unserer Redaktion: „Arbeitgeber brauchen, und Beschäftigte wollen flexible Arbeitszeiten. Keinesfalls sollten zusätzliche, nicht zwingend notwendige Aufzeichnungspflichten eingeführt werden, statt die längst überfällige Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes anzugehen.“ Der Verband weiter: „Der Logbuchgedanke mancher passt kaum in eine Arbeitswelt, die nicht zuletzt durch die Digitalisierung immer dynamischer wird.“

Dagegen sagt die Gewerkschafterin und Linken-Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl: „Die Bundesregierung hat einen klaren Handlungsauftrag. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz. So zentral die Dauer der Arbeitszeit und Ruhepausen für die Gesundheit der Beschäftigten sind, so zentral ist deren Dokumentation für die Kontrolle und Einhaltung.“ Nur so könne der Staat wirksam seine Schutzfunktion garantieren, so Ferschl gegenüber dieser Redaktion.“

Dieser Meinung ist auch Kerstin Tack, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag: „Der Europäische Gerichtshof hat ein klares Urteil gefällt: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die täglichen Arbeitszeiten erfasst werden. Das ist ganz im Sinne der Beschäftigten.“ Das deutsche Arbeitsrecht genüge dem Anspruch nicht, sagte sie mit Verweis auf das wissenschaftliche Gutachten. Gegenüber unserer Redaktion machte Tack keinen Hehl daraus, dass es über diese Frage große Meinungsverschiedenheiten mit den Koalitionspartnern von CDU und CSU gebe: „Anders als einzelne Vertreter der Union sehe ich hier deshalb dringenden Handlungsbedarf.“

In der Auseinandersetzung prallem völlig gegensätzliche Vorstellungen von der Arbeitswelt der Zukunft aufeinander. Die SPD will laut Kerstin Tack etwa ein Recht auf Home Office und mobiles Arbeiten festschreiben. So könnten mehr Arbeitnehmer von den digitalen Vorteilen profitieren. Mobiles Arbeiten dürfe zudem nicht dazu führen, dass Beschäftigte ständig erreichbar sein müssten. Die SPD–Politikerin weiter: „Deshalb brauchen wir auch ein Recht auf Nichterreichbarkeit.“

Wirtschaftsnahe Unionskreise und Arbeitgeberverbände dringen dagegen auf mehr Flexibilität im Arbeitsrecht. So ist der BDA der „Auffassung, dass es im deutschen Arbeitsrecht keiner gesetzlichen Umsetzung“ des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung bedarf. Streit ist also vorprogrammiert.

 
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