Mit der Mehrheit der CSU/FDP-Regierungskoalition hat der Landtag am Dienstag beschlossen, die Altersgrenze für hauptamtliche (Ober-)Bürgermeister und Landräte anzuheben. Ab der Kommunalwahl 2020 dürfen Bewerber nur dann antreten, wenn sie das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bislang liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Neun Abgeordnete der CSU verweigerten der Neuregelung allerdings ihre Zustimmung. Die Opposition von SPD, Grünen und Freien Wählern hatte zuvor dafür plädiert, die Altersbeschränkung komplett zu streichen.
Hoffnung, dass die Altersgrenze fallen würde, hatte bis zuletzt Würzburgs Oberbürgermeister Georg Rosenthal (SPD). Erst seit vier Jahren im Amt, fühlt sich der 65-Jährige vital genug, bei der Kommunalwahl 2014 im Alter von dann 67 Jahren noch einmal vor die Wähler zu treten. Diese Chance ist ihm nun genommen. Rosenthal selbst äußerte sich am Dienstag nicht zur Entscheidung des Landtags.
Derweil kündigte sein Parteifreund, der ehemalige Landtagsvizepräsident Peter Paul Gantzer in einer persönlichen Erklärung vor dem Maximilianeum an, beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Popularklage gegen die Neuregelung des Wahlrechts einzureichen. Ein Jahr könnte es bis zu einer Entscheidung dauern, vermutet der 73-Jährige.
Gantzer sieht in der Altersgrenze ein Instrument zur Altersdiskriminierung. Es gebe keine vernünftige Begründung dafür, dass zwar 18-Jährige als Landrat oder hauptamtlicher (Ober-)Bürgermeister kandidieren dürfen, 67-Jährige aber nicht. Jedem Gleichheitsgrundsatz widerspreche zudem, so Gantzer, dass es für ehrenamtliche Bürgermeister, für Gemeinderäte, für Landtags- und Bundestagsabgeordnete, für Minister und Regierungschefs keinerlei Altersbeschränkung gibt.
CSU und FDP berufen sich dagegen auf die Bestimmungen des Beamtenrechts. Auch dort gelten Altersgrenzen. Zudem müsse man daran denken, „dass wir immer wieder eine personelle Erneuerung brauchen“, sagte der CSU-Kommunalexperte Florian Herrmann (CSU). Diese „Verjüngung“ müsse im Gesetz „strukturell angelegt sein.“ Minister könnten im Übrigen jederzeit entlassen, der Ministerpräsident von einer Landtagsmehrheit gestürzt werden. Ein (Ober-)Bürgermeister oder Landrat, der nicht abgewählt werden kann, stehe in besonderer Verantwortung.
Klar gegen eine Altersgrenze hatten sich im Vorfeld der Abstimmung die kommunalen Spitzenverbände in Bayern ausgesprochen. „Wir gehen vom mündigen Bürger aus. Dieser soll selbst entscheiden, ob er ein Amt einem jüngeren oder einem älteren Kandidaten zutraut“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistages, der Miesbacher Landrat Jakob Kreidl (CSU). Der Bayerische Städtetag beklagt den „herrschenden Jugendwahn“ in der Politik. Eine Höchstalter festzulegen, sei „diskriminierend“.
Neben der Altersgrenze sieht das neue Kommunalwahlrecht weitere Änderungen vor. Auch in der CSU umstritten war dabei die Lockerung der Wohnortpflicht für kommunale Mandatsträger: Künftig soll hier auch ein Zweitwohnsitz in der betroffenen Kommune reichen. Ebenso brauchen ehrenamtliche Mandatsträger künftig keinen Grund mehr für einen freiwilligen Rücktritt anzugeben. Und auch die Wähler sollen Vorteile spüren: So kann künftig die Briefwahl ohne die bisher obligatorische Begründung beantragt werden.