Die Bundesregierung ist entschlossen, Hasskommentare, Beleidigungen, Beschimpfungen und Falschnachrichten im Internet und sozialen Netzwerken mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Betreibern wie Facebook, Twitter oder anderen drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro, wenn sie nicht auf Beschwerden reagieren und offensichtlich strafbare Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen. Bei sonstigen rechtswidrigen Inhalten gilt eine Frist von sieben Tagen. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD), der noch vor dem Ende der Legislaturperiode im Sommer vom Bundestag beschlossen werden soll.
Ob der Gesetzentwurf allerdings in dieser Form tatsächlich umgesetzt wird, ist noch offen. Denn im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses gab es massive Kritik an den Plänen des Justizministers. Vertreter der Opposition, die Verbände der Internetwirtschaft, aber auch der Bundesverband der Zeitungsverleger und der Deutsche Journalistenverband bemängelten, dass der Staat damit das Grundrecht der Meinungsfreiheit einschränke.
Von einem „schwarzen Tag für das freie Internet“ sprach Oliver Süme, Vorstandsmitglied von „eco“, dem Verband der Internetwirtschaft. Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen würden für eine juristische Bewertung der beanstandeten Äußerungen oft nicht ausreichen. „Zwangsläufig erkennen wir bei starren Fristen die Gefahr einer Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams“, so Süme. „Es wird im Zweifel mehr gelöscht, als notwendig wäre.“
Ähnlich argumentierte auch die Grünen-Politikerin Renate Künast, die von einem „Schnellschuss“ sprach. „Meine Angst und die von vielen ist, dass die Version, die jetzt vorliegt, dazu führt, dass am Ende auch die Meinungsfreiheit wirklich scharf eingegrenzt wird, weil einfach nur gelöscht, gelöscht, gelöscht wird.“
Der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki nannte das Gesetz „blanken Populismus“. Die Verschärfung bringe nichts, wenn das notwendige Personal fehle, um Beleidigungen auch effizient verfolgen zu können.
Justizminister Maas verteidigte dagegen seinen Gesetzentwurf. Zwar habe die Meinungsfreiheit in einer lebendigen Demokratie eine „riesige Bedeutung“, aber sie ende da, wo das Strafrecht beginne. Schon jetzt seien die Unternehmen nach geltendem Recht dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte unverzüglich aus dem Netz zu entfernen, sobald sie davon Kenntnis haben.