Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen hat die erste Hürde im Bundesrat genommen. Einwendungen gegen die Regelung fanden am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit.
Der Eingriff soll in Deutschland erlaubt bleiben, wenn die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. Das Kindeswohl darf durch den Eingriff zudem nicht gefährdet sein. Der Gesetzentwurf muss nun noch vom Bundestag verabschiedet werden.
Befriedende Lösung
Die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sprach von einem „Konflikt unterschiedlicher Rechtsgüter“. Es müssten Lösungen gefunden werden, die befriedend wirken. Dies sei nun erreicht. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), nannte die Neuregelung „einen wichtigen Beitrag dazu, den Zustand der Rechtsunsicherheit zu beheben“.
Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die rituelle Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei beiden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.
Steuerprivileg bleibt
Kritik gab es an den Plänen der EU-Kommission für eine europäische Bankenaufsicht. Die Länder stärkten damit der Bundesregierung den Rücken für Verhandlungen auf EU-Ebene. Sie beanstanden, dass alle gut 6000 Banken der Eurozone von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt werden sollen – unabhängig von Größe, Geschäftsmodell und Risiko. Kleine Institute, Sparkassen oder Genossenschaftsbanken sind nach Ländermeinung keine systemrelevanten Institute und keine potenzielle Bedrohung für die Finanzstabilität. Auf eine Ermahnung der EU-Kommission wegen Kompetenzüberschreitung verzichtete die Länderkammer aber.
Hoteliers müssen vorerst keine Abschaffung des umstrittenen Steuerprivilegs befürchten. Die SPD-geführten Länder Schleswig-Holstein, Bremen und Nordrhein-Westfalen scheiterten mit dem Vorstoß für eine Abschaffung des Anfang 2010 eingeführten ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen. Die Subvention kostet den Staat jährlich eine Milliarde Euro.