KARLSRUHE
Illegaler Tausch von Musik im Netz
Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder vom heimischen PC aus illegal Musik im Internet getauscht haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt. Danach haften Eltern nicht, wenn sie ihre Kinder über die Illegalität von bestimmten Tauschbörsen aufgeklärt und ihnen die Teilnahme daran verboten haben. (Az.: I ZR 7/14 u.a.)
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