„Tag und Nacht“ habe man in den vergangenen Wochen gearbeitet, bekannte EU-Handelskommissar Karel de Gucht am gestrigen Donnerstag in einem Interview. Denn schließlich sollte bis zum heutigen Freitag fertig sein, was Kommissionspräsident José Manuel Barroso und Ratspräsident Herman Van Rompuy im kanadischen Ottawa verkünden wollen: der Abschluss des kanadisch-europäischen Freihandelsabkommens CETA, für viele so etwas wie der Probelauf für die große Vereinbarung über den Freihandel mit den USA (TTIP), für die die Gespräche noch bis ins nächste Jahr laufen.
Sogar Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) lobte das Ergebnis gestern im Bundestag. „CETA ist ein gutes Abkommen. Es wäre falsch, es grundsätzlich infrage zu stellen oder abzulehnen.“
Zwar bestreitet niemand, dass die ausgehandelten Fachfragen durchaus beachtlich gelöst wurden. Immerhin könnte durch den Wegfall von 99 Prozent aller Zölle das Handelsvolumen für beide Partner um insgesamt 25 Milliarden Euro steigen. Autobauer und die Maschinenindustrie würden von vereinheitlichten Normen profitieren, Bauern müssten nicht mehr länger hinnehmen, dass Importzuschläge ihre Ware künstlich verteuern. Der Streit um mit Hormonen behandeltes Rindfleisch wurde gelöst: Derartige Ware muss draußen bleiben. Wenn kanadische Viehzüchter den europäischen Markt beliefern wollen, müssen sie Herden ohne pharmazeutische Zusätze halten.
Ein Dorn im Auge ist Berlin ebenso wie anderen EU-Regierungen aber die umstrittene Regelung zum Investitionsschutz, die als Blaupause für die TTIP-Vereinbarung mit Washington dient. Der Bundeswirtschaftsminister erklärte gestern, er wolle die entsprechenden Klauseln, mit denen Unternehmen sich vor staatlichen Auflagen vor privaten Schiedsgerichten wehren können, abschaffen.
Das brachte EU-Handelskommissar Karel de Gucht auf die Palme: „Wenn wir die Verhandlungen neu eröffnen, ist das Abkommen tot“, entgegnete er und verwies darauf, dass man „das Modernste und Transparenteste, was es gibt“, erreicht habe.
So seien Grenzen eingezogen worden, die festlegen, wogegen ein Unternehmen überhaupt klagen dürfe. Es werde Berufungen geben und die unterlegene Partei müsse die Prozesskosten tragen, was als Abschreckung für leichtfertige Beschwerden von Betrieben gemeint ist. Vor allem aber könnten sich Nichtregierungsorganisationen direkt in die Verfahren einschalten. „Das geht weiter als bei jedem anderen Schiedsgericht.“ Anfang der Woche hatte die SPD in Berlin ein Gutachten präsentiert, das die CETA-Regelungen als „ungefährlich“ für die bestehenden deutschen Vorschriften einordnete. Die Grünen stellten daraufhin ein Papier vor, in dem Experten genau zur gegenteiligen Auffassung kamen.
Tatsächlich droht der CETA-Probelauf für das große TTIP-Projekt danebenzugehen. Denn die Bundesregierung argwöhnte schon seit langem, dass die EU-Kommission in den Gesprächen mit Kanada ihre Kompetenzen überschritten habe. Bei CETA handele es sich nämlich keineswegs um einen reinen Vertrag über Handelsfragen, sondern um ein gemischtes Abkommen, weil Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten berührt werden. Inzwischen räumt auch de Gucht ein, dass dieser Standpunkt richtig sein könnte. In diesem Fall muss CETA allen 28 nationalen Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt werden.
Gabriels Androhung, er wolle den Investitionsschutz aus dem Dokument streichen, hat also reale Chancen. Die Folgen für TTIP wären wohl groß. In Brüssel rechnen immer mehr Experten damit, dass der Vertrag mit Washington noch „sehr lange“ auf sich warten lassen könnte. Wenn er denn überhaupt kommt.
CETA
Die Abkürzung CETA steht für Canada-EU Trade Agreement, also kanadisch-europäisches Handelsabkommen. Unmittelbar nach Inkrafttreten von CETA entfallen 99 Prozent aller heutigen Zölle. Im Bereich der Agrarprodukte werden die Zollkontingente ausgebaut, um die Landwirte zu schützen. Der Bereich der bereits verarbeiteten Erzeugnisse dagegen wird vergrößert. So kann Kanada beispielsweise europäischen Wein künftig deutlich billiger einkaufen. Sogenannte nichttarifäre Handelshemmnisse (Normen für den Bau von Autos, Maschinen, Elektronikprodukten) werden vereinheitlicht. Im Bereich Gesundheit und Pflanzenschutz werden bestehende Rechtsvorgaben bekräftigt. Bei Dienstleistungen (Telekommunikation, Energie, Finanzen) wird der Markt liberalisiert. Investitionsschutz: Auf freiwilliger Basis kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Text: dre